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Quarantäne-Aus: Auch OÖ will keine infizierten Spitals-Mitarbeiter

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In den Spitälern der Oberösterreichischen Gesundheitsholding und im Ordensklinikum dürfen vorerst keine infizierten Mitarbeiter Dienst versehen.

Der Krisenstab des Landes bestätigte der APA einen entsprechenden Bericht der "Oö. Nachrichten". Ausnahmen sind aber dann möglich, wenn die Kollegiale Führung eines Klinikums eine Versorgungskrise sieht.

Grundsätzlich dürfen positiv getestete Kollegen ihren Arbeitsplatz nicht betreten, hieß es zu der Regelung in Oberösterreich. Wer Symptome habe, für den gelte die Krankenstandsregelung. Symptomfreien Mitarbeiter, bei denen dies möglich ist, sollen ins Home Office wechseln, der Rest wird freigestellt. Das gelte als Sonderurlaub.

Erst bei Engpass

Sollte es zu massiven Personalausfällen kommen und der Betrieb versorgungskritischer Bereiche in Gefahr sein, dürfen auch positiv getestete Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter herangezogen werden. Dafür werden noch spezielle Regelungen festgelegt - etwa das Tragen von FFP2-Masken, getrennte Pausen und Mahlzeiten etc.

ribbon Zusammenfassung
  • In den Spitälern der Oberösterreichischen Gesundheitsholding und im Ordensklinikum dürfen vorerst keine infizierten Mitarbeiter Dienst versehen.
  • Der Krisenstab des Landes bestätigte der APA einen entsprechenden Bericht der "Oö. Nachrichten". Ausnahmen sind aber dann möglich, wenn die Kollegiale Führung eines Klinikums eine Versorgungskrise sieht.

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