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Österreich verlängert erneut Landeverbot für Großbritannien

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Österreich am Dienstag hat erneut ein Landeverbot für Flüge aus Großbritannien beschlossen.

Wegen der Verbreitung der indischen Variante des Coronavirus hat Österreich erneut ein Landeverbot für Flugzeuge aus Großbritannien verhängt. Ab 1. Juni dürfen keine Flugzeuge aus dem Vereinigten Königreich mehr in Österreich landen, wie aus einer Verordnung des Gesundheitsministeriums hervorgeht, die am Montag im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde. Zudem kommt Großbritannien bereits ab dem heutigen Dienstag auf die Liste der Virusvariantengebiete.

Einreise nur eingeschränkt möglich

Die Einreise aus dem Vereinigten Königreich ist damit wie bereits im Falle von Brasilien, Indien und Südafrika nur eingeschränkt möglich. Im Wesentlichen dürfen nur österreichische Staatsbürger und Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Österreich einreisen. Bereits seit Jänner dürfen aus Südafrika und Brasilien kommende Flugzeuge nicht in Österreich landen, Ende April wurde das Verbot auch um Indien erweitert.

Bereits zwischen Dezember und März hatte wegen der britischen Virusvariante auch ein Landeverbot für Großbritannien bestanden. Am 21. März wurden die Flüge zwischen den beiden Ländern wieder aufgenommen. Zuletzt hatte sich die zuerst in Indien entdeckte Variante B.1.617.2 in Großbritannien stark ausgebreitet. Die Virusvariante gilt als besonders ansteckend und hat maßgeblich dazu beigetragen, dass die Infektionszahlen in Indien in den letzten Monaten explodiert sind.

ribbon Zusammenfassung
  • Österreich am Dienstag hat erneut ein Landeverbot für Flüge aus Großbritannien beschlossen.
  • Grund ist die weiterhin angespannte Corona-Situation und die Verbreitung der indischen Variante im Vereinigten Königreich.
  • Ab 1. Juni dürfen keine Flugzeuge aus dem Vereinigten Königreich mehr in Österreich landen.
  • Zudem kommt Großbritannien bereits ab dem heutigen Dienstag auf die Liste der Virusvariantengebiete.
  • Im Wesentlichen dürfen nur österreichische Staatsbürger und Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Österreich einreisen.

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