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EMA: Kein Hinweis, dass Impfung Tod von Krankenschwester verursacht hat

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Die Arzneimittelbehörde der Europäischen Union (EMA) hat am Mittwoch bekannt gegeben, dass sie bisher keine Hinweise dafür habe, dass ein Todes- sowie ein Krankheitsfall in Österreich auf Impfungen mit dem Vakzin von AstraZeneca zurückzuführen wäre.

Die EMA hat mit Stand vom Mittwoch keine Hinweise gefunden, dass die Impfung von AstraZeneca Schuld daran sei, dass eine Krankenschwester starb. Die 49-Jährige, die im Landesklinikum Zwettl beschäftig war, war in Folge schwerer Gerinnungsstörungen gestorben, eine 35-jährige Kollegin entwickelte eine Lungenembolie, befand sich zuletzt jedoch auf dem Weg der Besserung.

AstraZeneca-Charge wurde vorsorglich aus dem Verkehr gezogen

Beide Frauen hatten zuvor Impfungen aus derselben Charge des Impfstoff AstraZeneca erhalten. Auch wenn zunächst kein kausaler Zusammenhang ausgemacht wurde, wurde vom Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen (BASG) die betreffende Charge aus dem Verkehr gezogen und eine Untersuchung des Todesfalls veranlasst.

Die Entwickler des Astrazeneca-Impfstoffs warben indes gestern, Dienstag, um Vertrauen für die in Europa verfügbaren Impfstoffe: Daten aus England und Schottland, wo bereits Millionen Menschen geimpft sind, bescheinigen der Vakzine eine sehr hohe Wirksamkeit gegen schwere Verläufe von Covid-19 in allen Altersgruppen. "
 

ribbon Zusammenfassung
  • Die Arzneimittelbehörde der Europäischen Union (EMA) hat am Mittwoch bekannt gegeben, dass sie bisher keine Hinweise dafür habe, dass ein Todes- sowie ein Krankheitsfall in Österreich auf Impfungen mit dem Vakzin von AstraZeneca zurückzuführen wäre.
  • Die 49-Jährige, die im Landesklinikum Zwettl beschäftig war, war in Folge schwerer Gerinnungsstörungen gestorben, eine 35-jährige Kollegin entwickelte eine Lungenembolie, befand sich zuletzt jedoch auf dem Weg der Besserung.
  • Beide Frauen hatten zuvor Impfungen aus derselben Charge des Impfstoff AstraZeneca erhalten.
  • Auch wenn zunächst kein kausaler Zusammenhang ausgemacht wurde, wurde vom Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen (BASG) die betreffende Charge aus dem Verkehr gezogen und eine Untersuchung des Todesfalls veranlasst.