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2G-Regel in Österreich: Das gilt seit Montag

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Nach Beratungen mit den Landeshauptleuten einigte sich die Regierung auf eine österreichweite 2G-Regel. Damit haben nur mehr Geimpfte oder Genesene Zutritt zur Gastronomie sowie zu Freizeit- und Kulturveranstaltungen.

Angesichts eskalierender Corona-Infektionszahlen und zunehmender Auslastung von Spitals- und Intensivbetten hat sich die Bundesregierung - so wie davor schon Wien - dazu entschlossen, die Stufe 4 des Stufenplans vorzuziehen. 

Österreichweit wird damit der Spielraum für Ungeimpfte eingeschränkt - Gastronomie und Veranstaltungen bleiben Geimpften und Genesenen vorenthalten. PULS 24 hat den Überblick über die kommenden Regeln:

Für welche Bereiche gilt die 2G-Regel?

Schon ab Montag dürfen in der Gastronomie, Hotellerie, bei körpernahen Dienstleistern (Friseuren), bei Kultur und Freizeiteinrichtungen (auch Seilbahnen) und bei Zusammenkünften ab 25 Personen nur noch Geimpfte und Genesene Zutritt erhalten. Ausgenommen sind Kinder unter 12 Jahren.

Was ist mit Ungeimpften?

Sie bekommen in einer Übergangsphase von vier Wochen die Möglichkeit sich impfen zu lassen. In dieser Zeit gilt auch der Erststich in Kombination mit einem negativen PCR-Testergebnis als Zutrittsberechtigung. Nach den vier Wochen muss man jedenfalls doppelt geimpft sein. Genesene erhalten Zutritt zu den genannten Bereichen, wenn ihre Infektion nicht länger als 180 Tage zurückliegt.

Was gilt im Job?

Am Arbeitsplatz bleibt vorerst die 3G-Regel bestehen. Allerdings nur bis das PCR-Testangebot auch in den Bundesländern so weit ausgebaut wurde, dass auch dort PCR-Tests flächendeckend verfügbar sind. Dann wird am Arbeitsplatz auf die 2,5G-Regel umgestiegen. Die 2G-Regel gilt also in der Gastronomie nur für Gäste - nicht für das Personal.

Anwältin: Kein 2G am Arbeitsplatz ist "absurd"

Was passiert mit den Antigentests?

Diese verlieren mit der 2,5G-Regel ihre Gültigkeit. Sie gelten als weniger zuverlässig als PCR-Tests. Die Umstellung soll erfolgen, so bald auch in den Bundesländern genügend PCR-Tests verfügbar sind. Nur Oberösterreich will die 2,5-G-Regel für bestimmte Berufsgruppen sofort einführen. In Wien haben Antigentests schon seit geraumer Zeit keine Gültigkeit mehr, das soll bald österreichweit kommen.

Was gilt bei Veranstaltungen?

Ab einer Teilnehmerzahl von 25 Personen gilt die 2G-Regel. Veranstaltungen mit mehr als 50 Teilnehmern müssen eine Woche vor dem Termin bei der zuständigen Behörde angezeigt werden. Ein Covid-Beauftragter und ein Präventionskonzept sind erforderlich. Veranstaltungen mit mehr als 250 Teilnehmern müssen von der Behörde auch genehmigt werden. In Wien erklärte man, dass die 2G-Regel auch für private Zusammenkünfte mit mehr als 25 Personen - also Weihnachts- oder Geburtstagsfeiern - gilt. Demonstrationen oder Betriebsversammlungen sind ausgenommen. 

Wo muss noch Maske getragen werden?

Auch hier kommt bundesweit, was in Wien schon länger gilt: Im gesamten Handel, in Museen, Bibliotheken und Öffis besteht FFP2-Maskenpflicht.

Wie lange gilt die zweite Impfung?

Der Grüne Pass, der in vielen Bereichen für den Zugang erforderlich ist, gilt in drei Wochen nur noch neun Monate nach der zweiten Impfung. Bisher waren es 12 Monate. Nach den neun Monaten braucht man den dritten Stich. Personen, die sich mit Johnson & Johnson impfen haben lassen, müssen ab 3. Jänner 2022 eine zweite Dosis erhalten haben.

Was ist mit den Ausreisekontrollen?

Zuletzt wurden beinahe mehrmals täglich neue Ausreisekontrollen über Bezirke verhängt. Vor allem Oberösterreich, aber auch Niederösterreich, die Steiermark und Tirol waren betroffen. Mit den neuen Corona-Maßnahmen sollen die Ausreisekontrollen aber ausgesetzt werden. Dieses Wochenende laufen die Ausreisekontrollen etwa in Niederösterreich noch weiter, die Polizei geht aber davon aus, ab Montag nicht mehr zu kontrollieren. 

ribbon Zusammenfassung
  • Nach Beratungen mit den Landeshauptleuten einigte sich die Regierung auf eine österreichweite 2G-Regel. Damit haben nur mehr Geimpfte oder Genesene Zutritt zur Gastronomie sowie zu Freizeit- und Kulturveranstaltungen.
  • Angesichts eskalierender Corona-Infektionszahlen und zunehmender Auslastung von Spitals- und Intensivbetten hat sich die Bundesregierung - so wie davor schon Wien - dazu entschlossen, die Stufe 4 des Stufenplans vorzuziehen. 
  • Österreichweit wird damit der Spielraum für Ungeimpfte eingeschränkt - Gastronomie und Veranstaltungen bleiben Geimpften und Genesenen vorenthalten. PULS 24 hat den Überblick über die kommenden Regeln:

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