VfGH hebt Einschränkungen für Asylwerber bei Jobs auf

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Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat Einschränkungen beim Jobzugang für Asylwerbende aufgehoben. Zwei Erlässe aus 2018 bzw. 2004 sind gesetzwidrig. Sobald die Aufhebung kundgemacht wurde, können Asylwerber bei Vorliegen aller sonstigen Voraussetzungen nicht nur als Saisonkräfte, sondern unter bestimmten Voraussetzungen in allen Bereichen beschäftigt werden. Das Arbeitsministerium will den Arbeitsmarkzugang aber mit einer neuen Regelung wieder einschränken.