Rechtsextremer Verdachtsfall: Urteil im Fall AfD

Das deutsche Bundesamt für Verfassungsschutz darf die AfD nach einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Münster weiter als Verdachtsfall einstufen. Das Gericht wies am Montag eine Berufungsklage der AfD gegen ein Urteil der Vorinstanz in Köln zurück. Der Verfassungsschutzes habe bei seinen Maßnahmen die Verhältnismäßigkeit gewahrt, erklärte das Gericht bei der Urteilsbegründung. Die AfD kündigte umgehend an, den Rechtsstreit vor das nächst höhere Gericht zu tragen.