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Dopingsperren gegen Salzburgs Camara und Koita rechtskräftig
Die UEFA hatte die Vorfälle nicht als vorsätzliches Dopingvergehen eingestuft. Die Profis seien aber dafür verantwortlich, dass verbotene Wirkstoffe in ihre Körper gelangten, hieß es in der Urteilsbegründung. Camara und Koita waren Ende des vergangenen Jahres positiv getestet worden. Beide waren "davor rund zehn Tage beim Nationalteam von Mali und erhielten dort vom Teamarzt ein Mittel gegen Höhenkrankheit verabreicht, das einen Wirkstoff enthielt, der auf der Dopingliste steht", hatte Salzburg damals mitgeteilt. Der verantwortliche Teamarzt sei vom malischen Verband umgehend suspendiert worden.
Mali war für das Qualifikationsspiel zum Afrika-Cup von Bamako (350 m Höhe) ins rund 1.700 m hoch gelegene Windhoek in Namibia gereist.