APA/ROLAND SCHLAGER

Diverse Sportstätten ab 1. Mai wieder geöffnet

Die nächsten Lockerungen der COVID-19-Maßnahmen betreffen den Sport. Wie Fachminister Werner Kogler (Grüne) am Mittwoch erklärte, sollen ab 1. Mai diverse Sportstätten vom allgemeinen Betretungsverbot ausgenommen sein. Als Beispiele nannte der Vizekanzler Leichtathletik-Anlagen, Tennisplätze, Golfplätze, dazu Pferdesport- und Schießanlagen. Spitzensportler dürfen schon früher wieder trainieren.

Die nächsten Lockerungen der COVID-19-Maßnahmen betreffen den Sport. Wie Fachminister Werner Kogler (Grüne) am Mittwoch erklärte, sollen ab 1. Mai diverse Sportstätten vom allgemeinen Betretungsverbot ausgenommen sein. Als Beispiele nannte der Vizekanzler Leichtathletik-Anlagen, Tennisplätze, Golfplätze, dazu Pferdesport- und Schießanlagen. Spitzensportler dürfen schon früher wieder trainieren.

"Durch die Ausgangsbeschränkungen steigt natürlich das Bedürfnis nach Bewegung, und zwar vor allem außerhalb der eigenen vier Wände", sagte Kogler. "Außerdem ist Frühling, es gibt den Drang nach draußen. Da wollen wir mehr ermöglichen als bis jetzt."

Mehrmals verwies der Sportminister bei einer gemeinsamen Pressekonferenz mit Innenminister Karl Nehammer (ÖVP) auf den Hausverstand, wonach aus gesundheitspolitischen Gründen Sportarten mit geringerem Körperkontakt gegenüber Mannschafts- und Kampfsportarten bevorzugt würden. Für Liebhaber von Tennis, Golf, Reiten, Leichtathletik, Schießen, Segelfliegen und anderen Outdoor-Aktivitäten bedeutet dies gute Nachrichten, denn für sie soll es ab 1. Mai wieder Möglichkeiten geben, ihrem Hobby nachzugehen.

Auch andere Sportarten sollen dazugehören, Kogler wollte keine "taxative" Liste vorlegen. Mehr Klarheit dürften die entsprechenden Verordnungen des Gesundheitsministeriums bringen, die in Vorbereitung seien. Die Fachverbände seien aufgefordert, spezielle Empfehlungen abzugeben. Beim Tennis könnte es beispielsweise notwendig werden, dass jeder der beiden Spieler mit seinen eigenen Bällen aufschlägt. Diese könnten markiert werden, der traditionelle Hand-Shake nach einem Match müsste wohl entfallen. Die Innenanlagen der betroffenen Sportstätten (Kabinen, Duschen, Kantine etc.) sollen bis auf Weiteres geschlossen bleiben.

Profisportler sollen idealerweise schon ab Anfang nächster Woche durch eine Ausnahmeregel trainieren dürfen - und zwar auch in Indoor-Einrichtungen, was im Hobbybereich nicht erlaubt ist. Wie Kogler ausführte, betrifft dies 600 Personen, die ihren Lebensunterhalt hauptsächlich durch den Sport bestreiten. Auch dafür müssten vorher die rechtlichen Grundlagen geschaffen werden, wobei sich der Grünen-Vorsitzende optimistisch zeigte, dass dies bis 20. April gelingen könnte. Die Auflagen: Es brauche "mindestens 20 Quadratmeter" pro Person, der Mindestabstand zu anderen soll zwei Meter betragen.

Auch die Clubs der Fußball-Bundesliga können wieder ins Mannschaftstraining einsteigen. In Kleingruppen von bis zu sechs Spielern solle die Vorbereitung auf die Fortsetzung der Meisterschaft unter Ausschluss von Zuschauern ("Geisterspiele") erfolgen. Wann - und unter welchen Bedingungen - die Bundesliga den Spielbetrieb wieder aufnehmen wird, ist noch offen.

Laufen und Radfahren durfte man auch seit Inkrafttreten der Ausgangsbeschränkungen Mitte März - allerdings nur unter Einhaltung eines Mindestabstands zu anderen. Nach einer Studie der Universitäten Leuven und Eindhoven, die Kogler zitierte, sollte dieser aber künftig nicht 1,5 Meter betragen, sondern wesentlicher größer sein. Für das Laufen erwähnte Kogler zehn Meter, für schnelles Radfahren bei etwa 30 km/h 20 Meter. Das sei eine Empfehlung, die sich daraus ergebe, dass bei Ausdauersportarten anders ein- und ausgeatmet werde, potenziell infektiöse Tröpfchen weiter fliegen könnten.

In puncto Veranstaltungen mit Publikum wollte Kogler "gar keine großen Hoffnungen wecken". Es werde in den nächsten Monaten "mit der Zusammenkunft von Menschen auf engem Raum" schwierig werden - "aber auch da gibt es Überlegungen, wie wir das handeln könnten". Vorstellen könne er sich etwa ein Formel-1-"Geisterrennen" im Juli in Spielberg. Er sei dazu ständig Kontakt mit dem steirischen Landeshauptmann Hermann Schützenhöfer (ÖVP) und Red-Bull-Motorsportkonsulent Helmut Marko. Das Problem dürften die Ein- und Ausreisebestimmungen werden, deutete er an.

Betroffene Verbände wie Tennis, Golf und Pferdesport begrüßten am Mittwoch die geplanten Öffnungen. Sport-Austria-Chef Hans Niessl will auch Lockerung für gewisse Hallensportarten.

ribbon Zusammenfassung
  • Die nächsten Lockerungen der COVID-19-Maßnahmen betreffen den Sport.
  • Wie Fachminister Werner Kogler (Grüne) am Mittwoch erklärte, sollen ab 1. Mai diverse Sportstätten vom allgemeinen Betretungsverbot ausgenommen sein.
  • Als Beispiele nannte der Vizekanzler Leichtathletik-Anlagen, Tennisplätze, Golfplätze, dazu Pferdesport- und Schießanlagen.
  • Für das Laufen erwähnte Kogler zehn Meter, für schnelles Radfahren bei etwa 30 km/h 20 Meter.