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Wöginger-Diversion - Antrag wegen Befangenheit der Richterin

17. Okt. 2025 · Lesedauer 1 min

Die noch nicht rechtskräftige Diversion gegen ÖVP-Klubobmann August Wöginger und zwei Finanzbeamte wegen Missbrauchs der Amtsgewalt will die Privatbeteiligte nicht hinnehmen. Die im Jahr 2017 benachteiligte Bewerberin für die Leitung des Finanzamts Braunau hat am Donnerstag beim Landesgericht Linz einen Antrag auf Ablehnung der Richterin wegen Befangenheit eingebracht, bestätigte ein Gerichtssprecher am Freitag Medienberichte.

Die Frau, der aufgrund der Aktivitäten der Angeklagten der Job verwehrt worden war, hatte sich dem Strafverfahren als Privatbeteiligte angeschlossen. Sie bemängelt, dass ihr Verteidiger kein rechtliches Gehör, das laut Strafprozessordnung vorgesehen sei, erhalten habe. So sei dem Rechtsvertreter nach dem Vortrag der Anklageschrift ein eigener Vortrag verwehrt worden. Zudem habe er sich zu den "Verantwortungsübernahmen" der Angeklagten, die zum Diversionsangebot führten, nicht äußern können.

Ihr Antrag auf Ablehnung der Richterin wird nun von der Präsidentin des Landesgerichts geprüft, so der Sprecher.

Zusammenfassung
  • Die im Jahr 2017 benachteiligte Bewerberin für die Leitung des Finanzamts Braunau hat am Donnerstag beim Landesgericht Linz einen Antrag auf Ablehnung der Richterin wegen Befangenheit eingebracht.
  • Der Antrag wird nun von der Präsidentin des Landesgerichts geprüft, wie ein Gerichtssprecher am Freitag bestätigte.