WKStA soll Beschwerde gegen Wöginger-Diversion einlegen
Die Verwirklichung eines Tatbestands mit einem Strafrahmen von bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe signalisiere "ein hohes Maß an krimineller Energie sowie einen erheblichen sozialen Störwert und damit einen gesteigerten Unrechtsgehalt", erklärte die Oberstaatsanwaltschaft in einer Aussendung. Zudem erreiche Handlungs- und Gesinnungsunwert bei allen drei Angeklagten "insgesamt ein Ausmaß, das als auffallend und ungewöhnlich zu beurteilen" sei, "sodass insgesamt von schwerer Schuld auszugehen ist". Das Verhalten der Angeklagten habe zudem das Vertrauen in staatliche Institutionen und in das Handeln der Organe erschüttert, weshalb auch generalpräventive Aspekte gegen ein diversionelles Vorgehen sprechen würden.
Die ÖVP erklärte am Donnerstag in einer Stellungnahme, sie nehme den Instanzenzug zur Kenntnis. Am Ball sei nun das Oberlandesgericht Linz. Dieses muss über die Beschwerde entscheiden. "Wir gehen davon aus, dass die Diversion bestätigt wird", zeigte man sich zuversichtlich. "Unverändert stehen wir geschlossen hinter August Wöginger", betonte die Kanzlerpartei.
Eine Reaktion gab es auch vom pinken Koalitionspartner, aus dessen Reihen es zuletzt Kritik an der Diversion gegeben hatte. "Die Entscheidung der Oberstaatsanwaltschaft zeigt, dass die österreichische Justiz unabhängig und frei von jeglicher Beeinflussung agiert. Vor dem Gesetz muss ausnahmslos jede und jeder gleich sein", erklärte NEOS-Klubobmann Yannik Shetty in einer Stellungnahme. Ohne die Entscheidung inhaltlich zu kommentieren, wurde einmal mehr betont, dass Postenschacher und Freunderlwirtschaft keine Kavaliersdelikte seien und der Vergangenheit angehören müssten.
WKStA sah "absoluten Grenzfall" für Diversion
Die WKStA hatte bei der Hauptverhandlung von einem "absoluten Grenzfall" für den Anwendungsbereich einer Diversion gesprochen, dieser aber schließlich zugestimmt. Geeinigt hatte man sich darauf, dass Wöginger eine Geldbuße von 44.000 Euro und die zwei Mitangeklagten 22.000 Euro bzw. 17.000 Euro bezahlen, was sie auch bereits erledigt haben. Nach der nun angekündigten Beschwerde ist das Oberlandesgericht Linz am Zug, wohin die beim Landesgericht Linz eingebrachte Beschwerde weitergeleitet wird. Eine Frist für die Entscheidung des Oberlandesgerichts gibt es nicht. Sollte es der Beschwerde stattgeben, müsste das Verfahren am Landesgericht neu aufgerollt werden.
In der "Postenschacher"-Causa geht es um die Besetzung eines Vorstandsposten im Finanzamt für Braunau, Ried und Schärding im Jahr 2017. Wöginger, damals bereits Abgeordneter im Nationalrat, intervenierte im Vorfeld beim ehemaligen Generalsekretär im Finanzministerium, Thomas Schmid, für einen Parteifreund. Dieser erhielt den Posten, während eine besser qualifizierte Mitbewerberin nicht zum Zug kam. Die Beamten wiederum sollen den Kandidaten in der Begutachtungskommission aus parteipolitischen Erwägungen an die erste Stelle gereiht haben.
Zusammenfassung
- Der Strafrahmen des Tatbestands beträgt bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe, und Wöginger sowie zwei Mitangeklagte haben bereits Geldbußen von 44.000, 22.000 und 17.000 Euro bezahlt.
- Das Oberlandesgericht Linz muss nun über die Beschwerde entscheiden, während die ÖVP weiterhin hinter Wöginger steht und NEOS die Entscheidung der OStA als Zeichen für eine unabhängige Justiz begrüßt.
