Wiener Neonazis nach rechtsextremer Gewalttat verurteilt
Die 18-Jährigen hatten am 26. Juli 2025 an einer Demo der Identitären in der Innenstadt teilgenommen. Mit mehreren Dutzend Gleichgesinnten, die großteils vermummt waren, stiegen sie gegen 18.00 Uhr in der Station Schwedenplatz in die U1 und skandierten Parolen wie "Deutschland den Deutschen" und "Ausländer raus". Die späteren Opfer - ein 24-jähriger Tiroler mit nicht österreichischen Wurzeln und ein 22-jähriger Wiener - gerieten ins Visier des Mobs.
"Aufgrund meiner Herkunft oder meines Aussehens wurde ich deppert angeredet. Ich bin seit meiner Kindheit, seit dem Kindergarten mit Rassismus konfrontiert. Schauen'S mich an", meinte der 24-Jährige in breitem Tirolerisch zur Richterin. Er habe zu einem der beiden Angeklagten nur "Lass mich in Ruhe" gesagt,"und das Nächste, was ich seh', ist die Faust." Dann seien "wie aus dem Nichts andere Leute auf mich zugestürmt und haben geschlagen und getreten." Man habe ihn auch angeschrien, "dass ich hier nicht willkommen bin."
Der 22-Jährige erklärte in seiner Zeugeneinvernahme, er sei "fassungslos" gewesen, als in einer überfüllten U-Bahn plötzlich rechte Parolen gebrüllt wurden: "Mich hat das schockiert. Ich konnte das nicht fassen. Man konnte das wahrscheinlich an meiner Mimik erkennen." Darauf hin sei er angesprochen und mit homophoben Sprüchen beschimpft worden, ehe man ihn zusammengeschlagen habe: "Ich habe eine Faust direkt ins Gesicht gekriegt. Ich hab' nur noch versucht, mich zu schützen."
Als die U-Bahn an der nächsten Station Halt machte, stiegen die Angegriffenen fluchtartig aus. Sie wurden von einigen Männern verfolgt. Auf einem Video - das Bildmaterial der Wiener Linien wurde im Verhandlungssaal mehrfach abgespielt - war zu sehen, wie sich ein älterer Mann den Rechten couragiert in den Weg stellt und den Opfern "Lauft's!" zuruft. Eine weitere Sequenz zeigt, wie die Musiker durch die U-Bahn-Station Nestroyplatz Richtung Rolltreppe laufen und von mehreren Vermummten regelrecht gejagt werden.
"Es war eine Hetzjagd"
"Es war eine Hetzjagd", schilderte der 24-Jährige dem Gericht. Es sei ihm und seinem Freund gelungen, in einem asiatischen Lokal Schutz zu suchen und die Polizei zu alarmieren. Der 24-Jährige erlitt eine Fissur am Jochbein, starke Prellungen im Kopf- und Kieferbereich und am ganzen Körper: "Ich hab' vier Tage lang Schädelweh gehabt. Eine Woche konnte ich nix G'scheites essen. Und psychisch war ich am Sand." Der 22-Jährige kam mit bloßen Prellungen glimpflicher davon.
Die Angeklagten waren grundsätzlich geständig, behaupteten jedoch, sie seien von den Opfern "provoziert" worden. "Die haben sich lustig gemacht über uns", behaupteten beide. "Dann bin ich hingegangen und es ist eskaliert", verharmloste der eine. Er habe "irgendwann zugeschlagen". Der zweite räumte ein, er habe ein Opfer "mit einem Kopfstoß und mit der Faust" bedacht. Auf die Frage nach dem Warum erwiderte er "Weil ich dumm bin".
Im Unterschied zum Erstangeklagten distanzierte er sich vom Rechtsextremismus: "Ein Freund hat mit mir geredet und mir die Augen geöffnet." Er sei jetzt "links eingestellt", behauptete er. Er werde deswegen von seinen früheren Gesinnungsgenossen bedroht: "Sie haben gesagt, ich soll mich stellen. Die wollen mich schlagen." Er war keine vier Wochen vor der verfahrensgegenständlichen Tat wegen Körperverletzung zu einer Bewährungsstrafe von insgesamt elf Monaten verurteilt worden. Auch diese Tätlichkeit dürfte sich in einem rechtsextremen Kontext zugetragen haben.
Das bestätigte Gerichtssprecherin Christina Salzborn auf APA-Anfrage. Demnach hatte der damals noch Jugendliche am 15. März 2025 auf der Straße einen anderen Mann gefragt, ob dieser "links" oder "rechts" sei. Als sich jener als links deklarierte, kassierte er einen Kopfstoß und Faustschläge. Das Opfer erlitt einen Nasenbeinbruch.
Milde Urteile nicht rechtskräftig
Dessen ungeachtet kam der 18-Jährige in seinem nunmehrigen Prozess mit 20 Monaten bedingt und einer unbedingten Geldstrafe von 320 Euro mit mehr als nur einem blauen Auge davon. Der bisher unbescholtene Angeklagte erhielt zwölf Monate bedingt. Per gerichtlicher Weisung wurden beide Burschen zu einem Anti-Gewalt-Training sowie zur Teilnahme an einem Deradikalisierungsprogramm verpflichtet. Ersteres hielt der bisher Unbescholtene für unangebracht. "Ich fühl' mich nicht als gewalttätig", sagte er, erklärte sich dann auf Betreiben seines Verteidigers aber doch damit einverstanden. Weiters wurde für beide Bewährungshilfe angeordnet.
Die Schuldsprüche wegen schwerer Körperverletzung in verabredeter Verbindung (§ 84 Absatz 5 Ziffer 2 StGB) sind nicht rechtskräftig. Die 18-Jährigen nahmen ihre Urteile an, der Staatsanwalt gab demgegenüber vorerst keine Erklärung ab.
Zusammenfassung
- Zwei 18-jährige Neonazis wurden am Wiener Landesgericht wegen eines rassistisch motivierten Angriffs auf zwei junge Musiker am 26. Juli 2025 in der U1 verurteilt.
- Die Täter und mehrere Dutzend Gleichgesinnte hatten nach einer Identitären-Demo in der U-Bahn rechte Parolen skandiert und die Opfer wegen ihres Aussehens und ihrer Herkunft attackiert.
- Der 24-jährige Tiroler erlitt eine Jochbeinfraktur und starke Prellungen, sein 22-jähriger Freund kam mit Prellungen davon.
- Einer der Täter war bereits vier Wochen zuvor wegen Körperverletzung zu elf Monaten bedingt verurteilt worden, auch diese Tat hatte einen rechtsextremen Hintergrund.
- Die Schuldsprüche lauten auf schwere Körperverletzung in verabredeter Verbindung, beide erhielten bedingte Haftstrafen, Geldstrafen und wurden zu Anti-Gewalt- und Deradikalisierungsprogrammen verpflichtet; die Urteile sind nicht rechtskräftig.
