Wiener Imam muss am 8. Oktober wegen Verhetzung vor Gericht
Gerichtssprecherin Christina Salzborn bestätigte am Freitagnachmittag den beim Gericht eingebrachten Strafantrag sowie den Verhandlungstermin. Die Hauptverhandlung ist auf 30 Minuten anberaumt. Der seinerzeitige Imam der Assalam-Moschee am Schöpfwerk hatte nach Bekanntwerden seiner antisemitischen Ausfälle seine Funktionen innerhalb der Arabischen Kultusgemeinde zurückgelegt.
Inkriminiert sind zwei Postings, die der Mann am 9. und am 15. Jänner 2024 als so genannte Gebete an Gott auf Facebook abgesetzt hatte und die 3.658 Follower zu lesen bekamen. "Oh Gott, bestrafe die kriminellen Zionisten und deren Unterstützer und zerstreue sie. Oh Gott, zähle sie und töte sie alle und lass keinen einzigen von ihnen übrig", tönte er. Im zweiten, deutlich längeren Beitrag verbreitete er unter anderem: "Oh Gott, stärke die Mudschaheddin in Gaza, lenke ihre Pfeile, mache ihre Schritte sicher, stärke ihre Herzen und erschrecke die Herzen der Juden, der Besatzer, und verwandle Gaza und ganz Palästina zu einem Friedhof für die Juden und diejenigen, die sie unterstützen und mit ihnen kämpfen."
Nach Bekanntwerden der Postings hatte die Islamische Glaubensgemeinschaft (IGGÖ) diese Passagen als "inakzeptable Reaktion auf den Nahostkonflikt" bezeichnet. Über den Angeklagten wurde bis auf Widerruf ein Tätigkeitsverbot verhängt. Einfaches Mitglied der IGGÖ blieb er vorerst. Eine Exkommunikation per se kenne die IGGÖ nicht, die Möglichkeit eines Ausschlusses gebe es nur bei rechtskräftiger Verurteilung mit einer Haftstrafe von über einem Jahr, hieß es damals seitens der IGGÖ.
Die Assalam-Moschee wird großteils von Menschen mit ägyptischen Wurzeln frequentiert. Sie ist seit 2016 Teil der IGGÖ.
Zusammenfassung
- Ein 61-jähriger Imam aus Wien muss sich am 8. Oktober 2024 wegen Verhetzung vor dem Landesgericht verantworten, nachdem er nach dem Hamas-Angriff auf Israel auf Facebook zum Hass gegen Juden aufgerufen haben soll.
- Die Islamische Glaubensgemeinschaft (IGGÖ) verurteilte die Aussagen als "inakzeptabel" und verhängte ein Tätigkeitsverbot, ein Ausschluss ist jedoch erst bei einer rechtskräftigen Verurteilung mit einer Haftstrafe von über einem Jahr möglich.