Vorarlberger Opposition will "echte Aufklärung" in Landes-U-Ausschuss

0

Geht es nach dem Willen der Vorarlberger Opposition soll das parlamentarische Kontrollinstrument U-Ausschuss auf Landesebene mehr Biss bekommen. Man sei in Diskussion mit Grünen und ÖVP über Änderungen, die "echte Aufklärung" ermöglichen, hieß es am Freitag seitens der Parteien.

Trotz der schwerwiegenden Vorwürfe in der Wirtschaftsbundaffäre wartet man bisher vergebens auf einen U-Ausschuss im Vorarlberger Landtag. Die Opposition begnügte sich mit einer Sonderlandtagssitzung, die wenig Neues zutage förderte, und einem (gescheiterten) Misstrauensantrag. Hintergrund für die bisherige Zurückhaltung ist neben schlechter Erfahrungen mit dem Hypo-U-Ausschuss die Zahnlosigkeit des Instruments in Vorarlberg - das soll sich nun aber ändern.

"Menschen müssen mitbekommen, wie sich ÖVP verhält"

FPÖ, NEOS und SPÖ trafen einander bereits zu Gesprächen. Laut Manuela Auer, stv. SPÖ-Klubobfrau, und NEOS-Kluobbfrau Sabine Scheffknecht soll wie auf Bundesebene ein Instanzenzug eingerichtet werden. So könnte bei Aktenverweigerung etwa das Landesverwaltungsgericht angerufen werden. Zudem verlange man, dass Auskunftspersonen zwingend erscheinen müssen, dass die Bestellung des Verfahrensrichters nicht mehr durch Mehrheitsentscheid erfolgt, Akteneinsicht für alle Teilnehmenden und Medienöffentlichkeit, die bisher nicht vorgesehen ist. "Es sollte eine direkte Übertragungsmöglichkeit geben. Die Menschen müssen mitbekommen, wie sich die ÖVP da verhält", so Scheffknecht. Derzeit können drei Abgeordnete einer Partei die Einsetzung verlangen, hier wolle man eine überparteiliche Einberufung. "Wenn es nichts zu verbergen gibt, erwarte ich mir eine Zustimmung, auch von der ÖVP", betonte Auer.

Beim ersten Vorarlberger U-Ausschuss - die SPÖ beantragte ihn 2017, um die politische Verantwortung bei den Offshore-Geschäften der Landesbank Hypo Vorarlberg zu klären - musste die Opposition erleben, dass das Kontrollinstrument im Grunde zahnlos ist. Der Hypo-Ausschuss war von Streitereien um Verfahrensabläufe begleitet, dazu kamen fehlende und geschwärzte Akten, die eine erhellende Untersuchung unmöglich machten, Sanktionsmöglichkeit gab es keine. "Wir sind auf die unmittelbare Landesverwaltung beschränkt und dürfen weniger als der Rechnungshof", so damals Ausschussvorsitzender Reinhold Einwallner (SPÖ) frustriert. Ein Endbericht wurde ohne Empfehlungen verabschiedet, die ÖVP hatte diese blockiert. Inhaltlich trat kaum Neues zutage. Die ÖVP sprach nicht ohne Häme von einem "Rohrkrepierer".

Landes-U-Ausschuss erst seit 2014 geregelt

Dementsprechend geht die Opposition nun vorsichtiger vor - und wohl auch schlauer, denn die Gelegenheit, die ÖVP zu Zugeständnissen zu bewegen, ist günstig wie nie. Der grüne Regierungspartner ließ bereits wissen, dass man einem U-Ausschuss nicht im Weg stehen würde, Vizekanzler Werner Kogler erwartete ihn gar "dringend". "ÖVP und Grüne können nun beweisen, ob es ihnen mit der Aufklärung ernst ist", so FPÖ-Klubobmann Christof Bitschi dazu. Befürworteten die Regierungsparteien eine rasche Umsetzung der gewünschten Punkte, wäre laut Bitschi ein U-Ausschuss im Herbst realistisch.

Erst 2014 hatte der Vorarlberger Landtag die Einsetzung eines U-Ausschusses als Minderheitenrecht beschlossen, zuvor war ein Mehrheitsbeschluss nötig. Der Untersuchungsgegenstand wird vom Landtag definiert, wobei gegen den Willen der Antragsteller nur eine Konkretisierung des Themas möglich ist. Zur gleichen Zeit darf nur ein U-Ausschuss eingesetzt werden, zeitlich ist seine Tätigkeit auf maximal 15 Monate begrenzt. Spätestens fünf Monate vor einer Landtagswahl muss das Verfahren beendet sein und es darf auch kein neuer U-Ausschuss einberufen werden.

ribbon Zusammenfassung
  • Geht es nach dem Willen der Vorarlberger Opposition soll das parlamentarische Kontrollinstrument U-Ausschuss auf Landesebene mehr Biss bekommen.
  • Man sei in Diskussion mit Grünen und ÖVP über Änderungen, die "echte Aufklärung" ermöglichen, hieß es am Freitag seitens der Parteien.
  • Dazu zählen etwa die Einrichtung eines Instanzenzugs, öffentliche Befragungen und Änderungen bei Bestellung des Verfahrensrichters.

Mehr aus Politik