APA/APA/Archiv/DIETMAR STIPLOVSEK

Vorarlberger Gemeindewahlen voraussichtlich am 6. September

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Die im März infolge der Corona-Pandemie abgesagten Vorarlberger Gemeindevertretungs- und Bürgermeisterwahlen werden voraussichtlich am 6. September stattfinden. Darauf haben sich die Landesregierung und der Vorarlberger Gemeindeverband verständigt. Nach einer Änderung des Gemeinde- und Gemeindewahlgesetzes im Juni-Landtag wird die Landesregierung anschließend den Termin festlegen.

Die im März infolge der Corona-Pandemie abgesagten Vorarlberger Gemeindevertretungs- und Bürgermeisterwahlen werden voraussichtlich am 6. September stattfinden. Darauf haben sich die Landesregierung und der Vorarlberger Gemeindeverband verständigt. Nach einer Änderung des Gemeinde- und Gemeindewahlgesetzes im Juni-Landtag wird die Landesregierung anschließend den Termin festlegen.

Ursprünglicher Wahltag für die Vorarlberger Gemeindevertretungs- und Bürgermeisterwahlen war der 15. März. Am 12. März wurden sie zum Schutz der Bevölkerung und der Wahlkommissionen abgesagt. Wird der Wahltermin 6. September bestätigt, werden allfällige Bürgermeister-Stichwahlen zwei Wochen später - am 20. September - abgehalten.

Anders als in der Steiermark - wo die dortigen Gemeinderatswahlen am 28. Juni nachgeholt bzw. fortgesetzt werden - handelt es sich in Vorarlberg formal um eine neue Wahl. Entsprechende gesetzliche Bestimmungen müssen vom Vorarlberger Landtag in seiner Sitzung am 10. Juni noch beschlossen werden. Neben der Bestimmung zur erneuten Ausschreibung sieht der Gesetzesentwurf auch Erleichterungen vor.

So sollen etwa Wahlvorschläge, die für den März-Termin eingebracht worden sind, beibehalten werden können. Das würde den Parteien und Listen das erneute Sammeln von Unterstützungserklärungen ersparen. Ebenso möglich wird das Ändern oder Zurückziehen von Wahlvorschlägen sein, wie auch das Einbringen einer komplett neu gestalteten Liste. Im März wären 214 Parteilisten bei der Gemeindevertretungswahl und 134 Kandidaten bei der Bürgermeisterdirektwahl angetreten.

Aufgrund neuer Stichtage ändert sich auch die Zusammensetzung der Wahlberechtigten. Die Stichtage werden kurz nach Inkrafttreten des Gesetzesbeschlusses im Juni verlautbart. Am 15. März wären 300.721 Personen wahlberechtigt gewesen, darunter auch 30.806 ausländische EU-Bürger mit Hauptwohnsitz in einer Vorarlberger Gemeinde.

Für den ursprünglichen Wahltag ausgegebene Wahlkarten sind nicht mehr gültig. Bereits bei den Wahlbehörden eingelangte Wahlkarten werden ungeöffnet vernichtet, hieß es.

ribbon Zusammenfassung
  • Die im März infolge der Corona-Pandemie abgesagten Vorarlberger Gemeindevertretungs- und Bürgermeisterwahlen werden voraussichtlich am 6. September stattfinden.
  • Nach einer Änderung des Gemeinde- und Gemeindewahlgesetzes im Juni-Landtag wird die Landesregierung anschließend den Termin festlegen.
  • Am 12. März wurden sie zum Schutz der Bevölkerung und der Wahlkommissionen abgesagt.

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