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VfGH-Session ab Montag mit Kopftuch und Coronaregeln

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Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) befasst sich in seiner am Montag beginnenden Session mit dem Verbot der aktiven Sterbehilfe, dem Kopftuchverbot in Volksschulen, weiteren Anträgen gegen Covid-19-Maßnahmen sowie der "Klimaklage" gegen Begünstigungen für die Luftfahrt. Auch die Mautbefreiung auf der Rheintalautobahn und - erneut - die Shopping City Seiersberg beschäftigen die Höchstrichter.

Bei der Sterbehilfe gibt es vier Antragsteller, darunter zwei Schwerkranke und ein Arzt. Sie sehen durch die bestehende Rechtslage leidende Menschen gezwungen, entweder entwürdigende Verhältnisse zu erdulden oder - unter Strafandrohung für Helfer - Sterbehilfe im Ausland in Anspruch zu nehmen. Die Beratungen dazu haben bereits im Juni begonnen. Am 24. September findet eine öffentliche Verhandlung statt.

Gegen das Verhüllungsverbot in Volksschulen wenden sich zwei Kinder und deren Eltern, die im Sinne der sunnitischen bzw. schiitischen Rechtsschule des Islam erzogen werden. Sie sehen die Vorschrift auf den Hidschab gerichtet, es handle sich um einen unverhältnismäßigen Eingriff auf Religionsfreiheit und religiöse Kindererziehung. Außerdem sei der Gleichheitsgrundsatz verletzt, weil die jüdische Kippa oder die Patka der Sikhs nicht erfasst sei.

Bei den Coronamaßnahmen sind noch Anträge offen, in denen sich Gastwirte und Betreiber von Bars und Diskotheken gegen die seinerzeit verhängten Betretungsverbote und andere Beschränkungen gewandt haben. Auch die Maskenpflicht, Hygienevorschriften an Schulen und die Verpflichtung zum außerordentlichen Zivildienst stehen im Fokus.

Ein von rund 8.000 Personen eingebrachter Individualantrag auf Gesetzes- und Verordnungsprüfung wendet sich gegen verschiedene steuerliche Begünstigungen für die Luftfahrt. Diese verstießen gegen den Gleichheitsgrundsatz, aber auch gegen die Verpflichtung des Staates, das Leben und die Gesundheit des Einzelnen vor den Folgen des globalen Klimawandels zu schützen, so der Vorwurf.

Aus Vorarlberg sind zwei Themen anhängig. Einerseits hat sich eine Anrainerin gegen die seit Dezember 2019 gültige Mautbefreiung auf der A14 zwischen Hörbranz und Hohenems gewandt, andererseits prüfen die Höchstrichter die rechtlichen Grundlagen für Gemeindevolksabstimmungen in dem Bundesland. Die Höchstrichter haben Bedenken, dass diese gegen das repräsentativ-demokratische System der Bundesverfassung verstoßen könnten.

Auch der Streit um die steirische Shopping City Seiersberg beschäftigt den VfGH erneut. Hier stellt sich die Frage, ob die Einordnung von Teilen des Einkaufszentrums als öffentliche Interessentenwege auf verfassungsgemäßen Grundlagen ruht.

ribbon Zusammenfassung
  • Auch die Mautbefreiung auf der Rheintalautobahn und - erneut - die Shopping City Seiersberg beschäftigen die Höchstrichter.
  • Die Beratungen dazu haben bereits im Juni begonnen.

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