Vergleich im Rechtsstreit um Spittaler Gewerkschaftswahl
Köfer hatte Willegger üble Nachrede vorgeworfen. So habe der SPÖ-Mandatar Köfer öffentlich Amtsmissbrauch, Nötigung und die Beeinflussung einer demokratischen Wahl unterstellt. Es ging in der Auseinandersetzung um eine gewerkschaftliche Wahl in der Stadtgemeinde Spittal, in die sich der Spittaler Bürgermeister Köfer eingemischt haben soll. Dieser wies das zurück, sprach von einer Täter-Opfer-Umkehr und erhob seinerseits Vorwürfe gegen die Gewerkschaft.
Nun habe es ein klärendes Gespräch zwischen Gewerkschaft, Willegger und Köfer gegeben, teilte Köfers Anwalt Michael Sommer mit. "Nach umfassender Darstellung der Sachlage stellen die Gewerkschaft und Herr Willegger klar, dass die gegen den Bürgermeister erhobenen Vorwürfe, er hätte Wahlunterlagen entwendet, er hätte sich in eine geheime Wahlhandlung eingemischt und den Wahlvorgang beeinflusst, Mitgliedern nahegelegt, aus der Gewerkschaft auszutreten und er hätte Amtsmissbrauch und Nötigung begangen, auf ÖGB-internen unrichtigen Informationen beruhten", heißt es wörtlich in dem Vergleich.
Sämtliche Vorwürfe gegen Köfer würden zurückgezogen, Rücktrittsaufforderungen gegenüber dem Bürgermeister zurückgenommen. Der Team Kärnten-Parteichef hielt auch fest, dass er die "wertvolle Tätigkeit des ÖGB respektiert und niemals zum Austritt aus dem ÖGB auffordern würde". Der ÖGB verpflichtet sich, einen pauschalen Kostenersatz in Höhe von 18.000 Euro zu leisten. Über den Vergleich muss weiters auf der Webseite des ÖGB, in einem Newsletter und einer Presseaussendung informiert werden.
Zusammenfassung
- Im Rechtsstreit um die gewerkschaftliche Wahl in Spittal haben sich Rene Willegger (SPÖ, ÖGB) und Bürgermeister Gerhard Köfer (Team Kärnten) auf einen Vergleich geeinigt.
- Willegger und der ÖGB zogen sämtliche Vorwürfe gegen Köfer zurück, nachdem diese laut Vergleich auf "ÖGB-internen unrichtigen Informationen" beruhten.
- Der ÖGB zahlt einen pauschalen Kostenersatz von 18.000 Euro und informiert öffentlich über den Vergleich auf Webseite, im Newsletter und in einer Presseaussendung.
