Edtstadler: Kickl "werden wir sicher nicht zur Vernunft bringen"

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Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP) hält es für möglich, dass Ungeimpfte vom Arbeitgeber gekündigt werden können. Das Verhalten Herbert Kickls lehnt sie "zutiefst" ab. Ihn werde man nicht mehr zur Vernunft bringen.

Für FPÖ-Chef Herbert Kickl findet Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP) im PULS 24 Newsroom Spezial klare und scharfe Worte. Man versuche von Seiten der Regierung bei Corona-Maßnahmen-Demos gegenzusteuern. Das sei wegen der Polarisierung in diesen Gruppen aber schwierig. Diese sei von Menschen wie Herbert Kickl vorangetrieben worden. "Ich lehne das zutiefst ab. Keiner will Gewalt!"

Kickl sei "Zumutung"

Es gebe keinen anderen Weg als die Impfung, um aus der Pandemie zu kommen. "Es ist aus meiner Sicht eine Zumutung, dass jemand, der demokratisch legitimiert im Parlament sitzt auch noch aufruft und stolz ist, dass er jetzt wieder dabei sein kann, nachdem er Corona selbst hinter sich gebracht hat." Es sei nicht im Sinne eines demokratischen Österreichs, andere aufzustacheln. "Es wäre jetzt an der Zeit, sich zu besinnen und mit einem ruhigen Ton die Hände auszustrecken.

Kein Verständnis für "eiskalten" Missbrauch des Demonstrationsrechts

Man habe das Recht zu demonstrieren. Aber als Mensch "habe ich kein Verständnis für Menschen, die dieses Recht zu demonstrieren eiskalt missbrauchen und damit auch noch andere in Gefahr bringen". Herbert Kickl werde man "sicher nicht zur Vernunft bringen. Das habe ich in zahllosen Diskussionen im Parlament selbst erlebt."

"Wir wollen einen wasserdichten Entwurf", kommentierte Edtstadler die in Begutachtung geschickte Impfpflicht, die ab Februar 2022 gelten soll.  Deshalb sollen Verfassungsjuristen und -juristinnen "noch einmal drüberschauen".  

Missbrauch: Kontrolle der Ärztekammer

Das Gesetz soll "gut handhabbar" sein. So begründet Edtstadler, dass nicht nur Allgemein-Kassenärzte und Internisten sondern auch Psychiater, Ärzte für Haut- und Geschlechtskrankheiten und Gynäkologen Atteste ausstellen dürfen, die von der Impfpflicht befreien. "Wir haben hier natürlich ein Risiko des Missbrauches." Hier nimmt Edtstadler die Ärztekammer in die Pflicht. Diese müsste darauf schauen, dass "es nicht von einem Arzt sehr sehr viele Eintragungen in diesem Impfregister gibt". Es sei eine Verwaltungsstrafe von 3.600 Euro für Gefälligkeitsgutachten vorgesehen. 

Schwangere und Kinder unter 14

Bei der Ausnahme für Schwangere hoffe man laut Edtstadler darauf, dass Gynäkologen Überzeugungsarbeit leisten, "damit wir die dann auch zur Impfung bringen". Man wolle aber keine Pflicht. Kinder unter 14 seien ausgenommen, weil sie noch nicht strafmündig sind. Deshalb könne man das Gesetz, weil sie nicht selbst entscheiden können, nicht durchsetzen. Die Impfung sei aber natürlich auch für sie empfehlenswert. 

Bei allen anderen sei nicht jede Impf-Nebenwirkung eine Kontraindikation, die von der Impfung befreit. Auf der Homepage des Gesundheitsministers gebe es definierte Ausnahmen, die teils nur vorübergehend gelten und dann auch überprüft werden sollen. 

Kündigung für Ungeimpfte "wahrscheinlich möglich"

Fragen wie, ob Arbeitgeber Ungeimpfte entlassen müssen oder Haftungsansprüche entstehen, wenn ein Ungeimpfter andere ansteckt seien "noch nicht zu Ende gedacht". "Es wird wahrscheinlich auch möglich sein, jemanden zu kündigen, der nicht geimpft ist." Ob diejenigen dann auch ohne Arbeitslosengeld dastehen, sei eine Frage, "mit der sich der Arbeitsminister noch im Detail auseinandersetzen wird". Diese Konsequenz stehe jedoch im Raum. 

Enormer Aufwand

Ab 15. Februar bekommen alle Ungeimpften ein Erinnerungsschreiben. Ab 15. März bekommen dann alle, die dem nicht nachgekommen sind, eine Strafverfügung über 600 Euro. Dann könne man Einspruch erheben und sich "herausimpfen". Sollte man zu wenig verdienen oder Gründe angeben können, "die bis dahin nicht begutachtet wurden", könne man ebenfalls Einspruch erheben. Daraufhin werde es einen Bescheid geben, der die Strafe reduziert oder erhöht oder das Verfahren würde eingestellt. 

"Zu viel auf die geschaut, die demonstrieren gehen"

Edtstadler hofft, dass bis zum Beginn der Impfpflicht nur noch so wenige ungeimpft sind, dass diese Verfahren schnell abgehandelt werden können. Das könne man aber noch nicht sagen. Denn das Ministerium geht laut einem Experten von 650.000 bis einer Million Verstößen gegen die Impfpflicht aus. Die entstehende Arbeit hängt an den Bezirksverwaltungsbehörden. "Es ist völlig richtig, dass das möglicherweise und aus jetziger Sicht sehr sehr viele Verfahren sind", stimmt die Ministerin zu. "Ich gehe nicht davon aus, dass das eine Million Menschen sind. Es gibt viele, die wir einfach nicht erreicht haben bisher." Man habe zu wenig auf die geschaut, die Ängste und Sorgen hätten. "Wir haben wahrscheinlich zu viel auf die geschaut, die demonstrieren gehen." Sie würden die anderen übertönen. 

ribbon Zusammenfassung
  • Die Demo-Aufrufe Herbert Kickls seien eine "Zumutung". Es sei nicht im Sinne eines demokratischen Österreichs, andere aufzustacheln. Ihn werde man nicht mehr zur Vernunft bringen.
  • Das Impfpflicht-Gesetz soll "gut handhabbar" sein. So begründet Edtstadler, dass nicht nur Allgemein-Kassenärzte und Internisten sondern auch Psychiater, Ärzte für Haut- und Geschlechtskrankheiten und Gynäkologen Atteste ausstellen dürfen.
  • "Wir haben hier natürlich ein Risiko des Missbrauches." Hier nimmt Edtstadler die Ärztekammer in die Pflicht. Diese müsste darauf schauen, dass "es nicht von einem Arzt sehr sehr viele Eintragungen in diesem Impfregister gibt".
  • Bei der Ausnahme für Schwangere hoffe man laut Edtstadler darauf, dass Gynäkologen Überzeugungsarbeit leisten, "damit wir die dann auch zur Impfung bringen". Man wolle aber keine Pflicht.
  • Fragen wie, ob Arbeitgeber Ungeimpfte entlassen müssen oder Haftungsansprüche entstehen, wenn ein Ungeimpfter andere ansteckt seien "noch nicht zu Ende gedacht".
  • "Es wird wahrscheinlich auch möglich sein, jemanden zu kündigen, der nicht geimpft ist." Ob diejenigen dann auch ohne Arbeitslosengeld dastehen, müsse sich der Arbeitsminister noch im Detail anschauen, die Möglichkeit stehe jedoch im Raum.

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