Bußjäger: Impfpflicht-Light wäre "schlecht nachvollziehbar"

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Die Debatte um die Impfpflicht bricht nicht ab. Aufgrund der technischen Probleme in der Umsetzung, könnte sich die Art und Höhe der Strafe in der Anfangsphase ändern. Diese Impfpflicht-Light deutet Bundeskanzler Karl Nehammer bereits an. Für Verfassungsjurist Peter Bußjäger wäre diese Variante allerdings nur "schlecht nachvollziehbar".

Die Begutachtungsfrist des Impfpflichtgesetzes ist beendet. Bundeskanzler Karl Nehammer (ÖVP) hält am Inkrafttreten der Impfpflicht mit 1. Februar fest und kündigt einen "Feinschliff" an.

Einer dieser Feinschliffe könnte die Höhe und Art der Strafe treffen. Nehammer deutet im Interview mit der APA an, dass man zunächst einmal für den Anfang ein sogenanntes Kontrolldelikt aus der Impfpflicht macht. Das bedeutet, dass Ungeimpfte erst gestraft werden, wenn sie zufällig von der Polizei kontrolliert werden.

"Gestaltungsspielraum" bei Sanktionierung

Diese "Light-Version" der Impfpflicht soll laut der "Kleinen Zeitung" bereits von beiden Regierungslagern erwogen werden. Zudem wird berichtet, dass in dieser Phase die ursprünglich angekündigte Strafe in der Höhe von 600 Euro auf etwa 60 Euro gesenkt werden könnte.

Diese "Light-Version" bezeichnet Verfassungsjurist Peter Bußjäger im PULS 24 Interview als "schlecht nachvollziehbar". Die Einführung dieser Variante käme ihm persönlich "seltsam" vor, da die Kontrollen zufällig ablaufen würden. Dennoch sei diese Abwandlung laut Bußjäger juristisch denkbar, denn bei der Sanktionierung der Impfpflicht "gibt es einen gewissen Gestaltungsspielraum".

Während Bundeskanzler Karl Nehammer (ÖVP) noch am Inkrafttreten der Impfpflicht festhält, werden immer mehr kritische Stimmen lauter.

Gesetz tritt nicht am 1. Februar in Kraft

Ursprünglich von der Regierung geplant war eine automatische Strafverfügung in Höhe von 600 Euro an alle Ungeimpften ab spätestens Ostern. Diesem Plan erteilte die ELGA bereits eine Absage. Die technische Umsetzung sei laut der ELGA GmbH erst ab April möglich.

ELGA-Geschäftsführer Franz Leisch spricht mit PULS 24 über die Probleme bei der technischen Umsetzung.

Feststehe bereits, dass das Impfpflichtgesetz nicht am 1. Februar in Kraft treten wird. "Das wird einige Tage in den Februar dauern", sagt Bußjäger. Grund dafür ist der Bundesrat am 3. Februar, den das Gesetz vor Inkrafttreten passieren muss. Laut Bußjäger sei dies allerdings "kein großes Problem".

ribbon Zusammenfassung
  • Bundeskanzler Karl Nehammer deutet im Interview mit der APA an, dass man zunächst einmal für den Anfang ein sogenanntes Kontrolldelikt aus der Impfpflicht macht.
  • Das bedeutet, dass Ungeimpfte erst gestraft werden, wenn sie zufällig von der Polizei kontrolliert werden.
  • Diese "Light-Version" der Impfpflicht soll laut der "Kleinen Zeitung" bereits von beiden Regierungslagern erwogen werden.
  • Zudem wird berichtete, dass in dieser Phase die ursprünglich angekündigte Strafe in Höhe von 600 Euro auf etwa 60 Euro gesenkt werden könnte.
  • Diese "Light-Version" bezeichnet Verfassungsjurist Peter Bußjäger im PULS 24 Interview als "schlecht nachvollziehbar". Die Einführung dieser Variante käme ihm persönlich "seltsam" vor, da die Kontrollen zufällig ablaufen würden.
  • Dennoch sei diese Abwandlung laut Bußjäger juristisch denkbar, denn bei der Sanktionierung der Impfpflicht "gibt es einen gewissen Gestaltungsspielraum".

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