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Verbot von rechtsextremen "Compact"-Magazin aufgehoben

24. Juni 2025 · Lesedauer 2 min

Das rechtsextreme Magazin "Compact" kann weiter erscheinen. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat das Verbot aufgehoben, das die damalige deutsche Innenministerin Nancy Faeser (SPD) 2024 erlassen hatte. Das Grundgesetz garantiere selbst den "Feinden der Freiheit" die Meinungs- und Pressefreiheit, lautete die Begründung des Gerichts. Zwar gebe es zahlreiche polemische und zugespitzte Äußerungen. Die Grenze zur Verfassungsfeindlichkeit sei jedoch nicht überschritten.

Zugleich machte der 6. Senat deutlich, dass sich die "Compact"-Macher mit dem "Remigrationskonzept" des österreichischen Rechtsextremisten Martin Sellner identifizierten. Seit Jahren werde dessen Ansichten "ohne jegliche Distanzierung" ein breiter Raum eingeräumt. Relativierende und verharmlosende Äußerungen dazu von "Compact"-Chefredakteur Jürgen Elsässer während der mündlichen Verhandlung bewertete das Gericht als "bloßes prozesstaktisches, nicht glaubhaftes Vorbringen".

Entscheidung aus Eilverfahren bestätigt

Die Bundesrichter bestätigten damit ihre Entscheidung aus dem Eilverfahren im vergangenen August. Damals hatten sie das Verbot vorläufig ausgesetzt, sodass das Blatt vorerst weiter erscheinen konnte. Nun hat der zuständige 6. Senat im Hauptsacheverfahren seine endgültige Entscheidung getroffen. Die Leipziger Richterinnen und Richter sind in erster und letzter Instanz für Klagen gegen Vereinsverbote zuständig.

Beobachtung durch Verfassungsschutz

Das deutsche Innenministerium hatte das Magazin verboten und es als "zentrales Sprachrohr der rechtsextremistischen Szene" bezeichnet. Laut Ministerium ist die "Compact"-Magazin GmbH seit längerem im Fokus des Verfassungsschutzes und wurde Ende 2021 als gesichert rechtsextremistische Vereinigung eingestuft und beobachtet.

Das 2010 gegründete Medienunternehmen hatte seinen Sitz früher im brandenburgischen Falkensee, inzwischen sitzt es in Stößen in Sachsen-Anhalt. Die Auflage des "Compact"-Magazins liegt nach Gerichtsangaben bei 40.000 Exemplaren, der Online-TV-Kanal erreicht bis zu 460.000 Klicks. Das Magazin ist auch in Österreich erhältlich.

Leipziger Gericht in erster und letzter Instanz zuständig

Zentrale Frage war, ob Aussagen des Medienunternehmens noch durch die Presse- und Meinungsfreiheit gedeckt sind - oder ob sie verfassungsfeindlich sind und eine konkrete Gefährdung darstellen. Entscheidend für die Bewertung dabei war, ob verfassungswidrige Inhalte prägend für "Compact" sind.

Zusammenfassung
  • Das Bundesverwaltungsgericht Leipzig hat das Verbot des rechtsextremen "Compact"-Magazins aufgehoben, das 2024 von Innenministerin Nancy Faeser verhängt wurde.
  • Das Gericht begründete die Entscheidung mit dem Grundgesetz, das selbst "Feinden der Freiheit" Meinungs- und Pressefreiheit garantiert, und sah keine Überschreitung der Grenze zur Verfassungsfeindlichkeit.
  • Das Magazin wird vom deutschen Verfassungsschutz seit Ende 2021 als gesichert rechtsextremistische Vereinigung eingestuft und hat eine Auflage von 40.000 Exemplaren sowie bis zu 460.000 Klicks auf dem Online-TV-Kanal.