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Ungarn und Polen klagen vor EuGH gegen EU-Rechtsstaatsklausel

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Polen und Ungarn wollen vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) gegen die Rechtsstaatsklausel im EU-Budget klagen. Das teilte die Regierungen in Warschau und Budapest am Donnerstag mit.

Polen und Ungarn klagen vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) gegen die neue Rechtsstaatsklausel im EU-Budget. Das teilten die Regierungen in Warschau und Budapest am Donnerstag mit. Die obersten EU-Richter sollen prüfen, ob der im Jänner in Kraft getretene Mechanismus zur Kürzung von EU-Geldern bei bestimmten Rechtsstaatsverstößen zulässig ist. Die Machtprobe Ungarns und Polens mit der EU geht damit in die nächste Runde.

Der EuGH bestätigte am Donnerstag den Eingang der Klagen. Sie werden nach einer Vereinbarung der EU-Mitgliedstaaten dazu führen, dass der Sanktionsmechanismus vorläufig nicht angewendet wird.

Lösung keine rechtliche Grundlage in EU-Verträgen

"Wir können nicht zulassen, dass diese EU-Bestimmung, die ernsthaft gegen EU-Recht verstößt, in Kraft bleibt", schrieb die ungarische Justizministerin Judit Varga auf ihrer Facebook-Seite. Deshalb klage ihr Land zusammen mit Polen gegen die Rechtsstaatsverordnung.

Man gehe davon aus, dass die derzeitige Lösung keine rechtliche Grundlage in den EU-Verträgen habe, sagte der polnische Regierungssprecher Piotr Müller. Sie beeinträchtige die Kompetenzen der EU-Staaten und verstieße gegen EU-Recht.

 

Warschau und Budapest lehnen Rechtsstaatsmechanismus ab

Polen und Ungarn lehnen den neuen Rechtsstaatsmechanismus im mehrjährigen EU-Finanzrahmen für die Jahre 2021 bis 2027 ab. Sie befürchten, dass der Mechanismus darauf abzielt, ihnen wegen umstrittener politischer Projekte EU-Mittel zu kürzen. Beide Länder bekommen netto hohe Milliardenbeträge aus dem EU-Haushalt. Gegen beide läuft zugleich ein Rechtsstaatsverfahren nach Artikel 7 der EU-Verträge wegen mutmaßlicher Missachtung von EU-Grundwerten.

Warschau und Polen blockierten EU-Budgetrahmen

Warschau und Budapest hatten wegen des Streits Ende 2020 zeitweise den neuen EU-Budgetrahmen inklusive der geplanten Corona-Hilfen mit einem Gesamtvolumen von 1,8 Billionen Euro blockiert. Als Kompromiss handelte Deutschland - damals als Ratsvorsitzland - eine Zusatzerklärung zum Rechtsstaatsmechanismus aus, die letztlich alle 27 EU-Staaten akzeptierten. Zentraler Punkt war die Klarstellung, den Mechanismus vom EuGH überprüfen zu lassen. Ungarn und Polen hatten bereits angekündigt, davon Gebrauch zu machen. Polen setzt dies nun um.

Von der Leyen sah Wirkung nicht eingeschränkt

Ob die Klagen die Rechtsstaatsklausel schwächen, verzögern oder gar zunichtemachen, wurde nach dem Kompromiss Ende 2020 unterschiedlich bewertet. EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen sah die Wirkung nicht eingeschränkt. "Es geht kein einziger Fall verloren", sagte sie damals. Die EU-Kommission werde mögliche Fälle im Rahmen des neuen Mechanismus betrachten. "Wenn ein Bruch der Rechtsstaatlichkeit vorliegt, dann wird dieser Fall aufgenommen." Sobald der EuGH geurteilt habe, würden diese Fälle abgearbeitet. Kritiker fürchten aber, dass die Anwendung der Klausel um viele Monate hinausgezögert wird.

Die Zusatzerklärung zum Rechtsstaatsmechanismus erläutert auch, dass die Feststellung eines Rechtsstaatsverstoßes allein nicht ausreicht, um EU-Finanzhilfen zu kürzen. Vielmehr muss erwiesen werden, dass der Verstoß negative Auswirkungen auf die Verwendung von EU-Geld hat. In strittigen Fragen muss sich der Rat der Staats- und Regierungschefs mit dem Thema beschäftigen.

Rechtsstaatlichkeit "keine langweilige bürokratische Sache"

Befürworter des Rechtsstaatsmechanismus betonen, dass die rechtsnationalen Regierungen in Budapest und Warschau die EU-Gelder dazu missbrauchen würden, um Demokratie und Rechtsstaatlichkeit abzubauen. "Hart erarbeitetes Steuergeld der Unionsbürgerinnen und -bürger darf nicht in Strukturen fließen, die jenseits der Rechtsstaatlichkeit sind", betonte der ÖVP-EU-Parlamentarier Lukas Mandl in einer Aussendung. Rechtsstaatlichkeit sei "keine langweilige bürokratische Sache". Rechtsstaatlichkeit mache Leben in Freiheit und Sicherheit erst möglich, so Mandl.

ribbon Zusammenfassung
  • Polen und Ungarn wollen vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) gegen die Rechtsstaatsklausel im EU-Budget klagen.
  • Das teilte die Regierungen in Warschau und Budapest am Donnerstag mit.

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