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UN prüft Österreichs Einhaltung von Behindertenrechten

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Ob Österreich seine menschenrechtlichen Verpflichtungen gegenüber Menschen mit Behinderung erfüllt hat, ist Inhalt einer Staatenprüfung durch den Fachausschuss in Genf. Dieser prüft heute und morgen, ob und inwiefern die Republik Österreich die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung (UN-BRK) eingehalten hat. Die Ergebnisse der Prüfung werden zu verbindlichen Empfehlungen führen. Der Verein BIZEPS ortete "geschönte Darstellungen der Republik".

"Die Berichte der Zivilgesellschaft zeigen den Unterschied zwischen der von der Republik Österreich behaupteten und der tatsächlichen Situation auf", betonte Martin Ladstätter, Obmann des Zentrum für Selbstbestimmtes Leben (BIZEPS) in einer Aussendung am Dienstag. Die größten Mängel seien derzeit die Koordination zwischen Bund und Ländern, das Fehlen eines inklusiven Bildungssystems und das Fehlen von österreichweit einheitlichen, verpflichtenden Barrierefreiheitsstandards. Verbesserungspotenzial ortete der Monitoringausschuss zur Einhaltung der Konvention auch in den Bereichen Frauen mit Behinderungen und Persönliche Assistenz. Kritisiert wurde in der Vergangenheit unter anderem auch die Tatsache, dass Menschen in Behindertenwerkstätten Taschengeld statt Lohn erhalten.

Die Umsetzung der UN-BRK soll der Nationale Aktionsplan Behinderung (NAP) sichern. Die darin formulierten Zielsetzungen seien zwar klar und richtungsweisend, die vorgeschlagenen Maßnahmen würden jedoch nicht ausreichen, um diese Ziele zu erreichen, kritisierte die Hilfsorganisation Licht für die Welt. Die Inklusion von Menschen mit Behinderungen in der österreichischen Entwicklungszusammenarbeit finde weiterhin nur punktuell statt, es brauche eine "partizipativ erstellte Inklusionsstrategie samt Umsetzungsplan für die Entwicklungszusammenarbeit", sagte Licht für die Welt-Geschäftsführerin Julia Moser.

Eine Forderung, die auch die SPÖ unterstützt. "Österreich muss seine internationalen Verpflichtungen vollständig und zielgerichtet umsetzen, um die Rechte und die Inklusion von Menschen mit Behinderungen in Österreich und weltweit zu gewährleisten. Die Bundesregierung muss umgehend ihrer Aufgabe nachkommen und die erforderlichen Maßnahmen umsetzen", betonte deren außenpolitische Sprecherin Petra Bayr.

Die Konvention ist in Österreich seit 2008 in Kraft, 2013 fand die erste Staatenprüfung statt, heuer folgt die zweite. Davor verfassen der Staat sowie der Monitoring-Ausschuss, Volks- und Behindertenanwaltschaft sowie Akteure der Zivilgesellschaft Berichte. Anschließend an den Prüfbericht erhält Österreich Handlungsempfehlungen, die zwar "politisch bindend" seien, bei Nichtumsetzung abgesehen von negativer Aufmerksamkeit auf internationaler Ebene aber keine Konsequenzen hätten, wurde bei einer Pressekonferenz von Interessensvertretern Anfang August betont.

ribbon Zusammenfassung
  • Ob Österreich seine menschenrechtlichen Verpflichtungen gegenüber Menschen mit Behinderung erfüllt hat, ist Inhalt einer Staatenprüfung durch den Fachausschuss in Genf.
  • Dieser prüft heute und morgen, ob und inwiefern die Republik Österreich die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung (UN-BRK) eingehalten hat.
  • Die Umsetzung der UN-BRK soll der Nationale Aktionsplan Behinderung (NAP) sichern.