APA/HANS KLAUS TECHT

Tests in Deutschklassen auch erst im Herbst möglich

0

Die Deutschtestungen für Kinder in Deutschklassen müssen statt am Ende des laufenden Semesters erst am Beginn des kommenden Schuljahrs durchgeführt werden. Auf Antrag der Eltern bzw. einer Lehrkraft können sie aber auch in den letzten vier Wochen des laufenden Schuljahrs stattfinden. Das sieht eine von Bildungsminister Heinz Faßmann (ÖVP) erlassene Verordnung vor.

Die Deutschtestungen für Kinder in Deutschklassen müssen statt am Ende des laufenden Semesters erst am Beginn des kommenden Schuljahrs durchgeführt werden. Auf Antrag der Eltern bzw. einer Lehrkraft können sie aber auch in den letzten vier Wochen des laufenden Schuljahrs stattfinden. Das sieht eine von Bildungsminister Heinz Faßmann (ÖVP) erlassene Verordnung vor.

mhi dürfen erst dann den Regelunterricht besuchen, wenn sie eine (halbjährlich stattfindende) Sprachtestung (MIKA-D) bestehen. In den Deutschklassen selbst erhalten sie dagegen primär Sprachförderung anstatt Unterricht in den Regelfächern.

Aufgrund der Corona-Pandemie wurde an den Schulen seit Mitte März kein Präsenzunterricht durchgeführt. Da Deutschklassen vor allem an Volksschulen zu finden sind, an denen nur eingeschränkt Distance Learning eingesetzt werden kann, sind die nötigen Deutsch-Fortschritte nur schwer zu erreichen. Im Regelfall haben diese Kinder auch daheim niemanden, mit dem sie Deutsch reden können.

Gleichzeitig sollen aber nicht alle MIKA-D-Testungen in den Herbst verschoben werden, hieß es aus dem Bildungsministerium gegenüber der APA. Wenn Eltern oder Lehrer der Ansicht sind, dass der Sprachstand der Kinder schon so gut ist, dass sie den Test vermutlich bestehen, sollen sie diesen auf Antrag auch schon in den letzten vier Schulwochen des laufenden Schuljahrs ablegen können. Wenn sie scheitern, dürfen sie Anfang des kommenden Schuljahrs erneut antreten.

ribbon Zusammenfassung
  • Die Deutschtestungen für Kinder in Deutschklassen müssen statt am Ende des laufenden Semesters erst am Beginn des kommenden Schuljahrs durchgeführt werden.
  • Auf Antrag der Eltern bzw. einer Lehrkraft können sie aber auch in den letzten vier Wochen des laufenden Schuljahrs stattfinden.
  • Das sieht eine von Bildungsminister Heinz Faßmann (ÖVP) erlassene Verordnung vor.
  • Wenn sie scheitern, dürfen sie Anfang des kommenden Schuljahrs erneut antreten.

Mehr aus Politik