APA/HELMUT FOHRINGER

Terror-Anschlag: Republik auf Entschädigung geklagt

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Im Zusammenhang mit dem Terror-Anschlag in der Wiener Innenstadt vom 2. November 2020 wird am Mittwoch am Wiener Landesgericht für Zivilrechtssachen (ZRS) eine weitere Amtshaftungsklage gegen die Republik Österreich verhandelt.

Geklagt haben die Angehörigen - die Eltern und der Bruder - eines vom Attentäter getöteten 21-Jährigen. Sie stehen auf dem Standpunkt, dass der Anschlag verhindert hätte werden können, hätte es im Vorfeld nicht behördliche Versäumnisse gegeben.

Versäumnisse des Bundes 

Für den Rechtsvertreter der betroffenen Korneuburger Familie, den Wiener Rechtsanwalt Mathias Burger, besteht kein Zweifel, dass für diese Versäumnisse der Bund haftet. Dessen Organe hätten in Vollziehung der Gesetze rechtswidriges und schuldhaftes Verhalten gesetzt. Burger stützt sich dabei auf die Ergebnisse der sogenannten Zerbes-Kommission, die im Auftrag von Innen- und Justizministerium den behördlichen Umgang mit dem späteren Attentäter untersucht hatte. Die Bereitschaft des Bundes, den Angehörigen des 21-Jährigen das erlittene Leid zumindest in finanzieller Hinsicht zu lindern, blieb bis zum Einbringen der Klage überschaubar.

Laut deren Anwalt bekamen die Eltern und der Bruder zunächst je 2.000 Euro aus dem Verbrechensopfergesetz und 4.500 Euro für die Begräbniskosten zugestanden, die damit aber nicht abgedeckt waren. An Trauerschmerzensgeld wurden erst nach Einbringung der Klage 10.000 Euro pro Person angeboten - "allerdings vorbehaltlich des Ergebnisses einer Prüfung, ob die Ansprüche zu Recht bestehen", so Burger.

ribbon Zusammenfassung
  • Im Zusammenhang mit dem Terror-Anschlag in der Wiener Innenstadt vom 2. November 2020 wird am Mittwoch am Wiener Landesgericht für Zivilrechtssachen (ZRS) eine weitere Amtshaftungsklage gegen die Republik Österreich verhandelt.
  • An Trauerschmerzensgeld wurden erst nach Einbringung der Klage 10.000 Euro pro Person angeboten - "allerdings vorbehaltlich des Ergebnisses einer Prüfung, ob die Ansprüche zu Recht bestehen", so Burger.

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