APA/HELMUT FOHRINGER

Tauziehen um Ibiza-Video geht weiter

0

U-Ausschussvorsitzender Wolfgang Sobotka (ÖVP) hat am Montag das Angebot des Anwalts des mutmaßlichen Ibiza-Drahtziehers Julian H., das Video zu übermitteln, wegen der seiner Meinung nach fehlenden Rechtsgrundlage abgelehnt. Das brachte ihm Kritik von NEOS, SPÖ und FPÖ ein. Den Anwalt ersuchte Sobotka in einem Schreiben, mit den zuständigen Behörden in Österreich Kontakt aufzunehmen.

U-Ausschussvorsitzender Wolfgang Sobotka (ÖVP) hat am Montag das Angebot des Anwalts des mutmaßlichen Ibiza-Drahtziehers Julian H., das Video zu übermitteln, wegen der seiner Meinung nach fehlenden Rechtsgrundlage abgelehnt. Das brachte ihm Kritik von NEOS, SPÖ und FPÖ ein. Den Anwalt ersuchte Sobotka in einem Schreiben, mit den zuständigen Behörden in Österreich Kontakt aufzunehmen.

Das Video sei einem Erkenntnis des OGH zufolge rechtswidrig zustande gekommen. Zudem könne nicht ausgeschlossen werden, dass das Beweismittel widerrechtlich erlangt worden sei, so die Argumentation Sobotkas. Und der U-Ausschuss dürfe rechtswidrig zustande gekommene Beweismittel nicht annehmen. Darüber hinaus fänden sich in der Verfahrensordnung keine Anhaltspunkte dafür, dass eine Übermittlung von Beweismittel durch Dritte direkt an den Ausschuss zulässig sei.

Im Übrigen sei dies die Einschätzung des rechtswissenschaftlichen Dienstes, der Verfahrensrichterin Ilse Huber sowie des Verfahrensanwalt Andreas Joklik, erklärte Sobotka nach einem Treffen mit den Fraktionen Montagfrüh. Dieser schließe er sich als Vorsitzender an: "Wir stehen auf der Basis des österreichischen Rechtsstaates." Es sei "nicht möglich" einfach so Beweismittel von Dritten auf den Tisch zu legen.

Genau das zogen allerdings NEOS, SPÖ und FPÖ in Zweifel. NEOS-Fraktionsführerin Stephanie Krisper nannte die Entscheidung "völlig unlogisch" und "rechtlich überhaupt nicht nachvollziehbar". Sie werde nun prüfen, inwieweit es möglich sei, dass sie das Video vom Anwalt erhalte, um es dann dem Ausschuss als Beweismittel vorzulegen. In ein ähnliches Horn stieß ihr SPÖ-Pendant Jan Krainer: "Wir haben klar gesagt, dass wir diese Vorgehensweise gar nicht verstehen." Denn zum einen sei der Inhalt dieses Videos - "hoffentlich" - derselbe, als jene Version, die der Staatsanwaltschaft vorliegt. Zum anderen schließe die Verfahrensordnung keineswegs aus, dass Beweismittel von Dritten angenommen werden dürfen. Auch Krainer kündigte an, die verschiedenen Varianten zu prüfen, um an das Video zu kommen.

Auch FPÖ-Abgeordneter Martin Graf wertete die Vorgehensweise als "völlig inakzeptabel" und als weiteren Versuch, die Ausschussarbeit zu verzögern. Das Video sei schließlich das "zentrale Beweismittel" und sollte dem U-Ausschuss in voller Länge vorgelegt werden. Sollte der Anwalt das Video ihm übermitteln, dann würde er dieses umgehend dem U-Ausschuss als Beweismittel vorlegen, stellte Graf seinerseits ein Angebot in den Raum.

FPÖ-Chef Norbert Hofer hatte im Puls 4-"Sommergespräch" am Montagabend betont, ihm sei wichtig, dass das Ibiza-Video dem U-Ausschuss zur Verfügung gestellt wird. "Es ist wichtig, dass die Mandatare das Video auch sehen", so der Nachfolger von Ex-FPÖ-Obmann Heinz-Christian Strache, dem seine heimlich auf Ibiza gefilmten Aussagen zum Verhängnis wurden. Denn das Video sei die "Basis" für die Arbeit der Mandatare, sagte Hofer. Gleichzeitig beklagte er, dass die Kooperation der Ermittlungsbehörden in dieser Sache nicht gut funktioniert habe.

Grünen-Fraktionsführerin Nina Tomaselli betonte wiederum gegenüber der APA, dass es sich "nur noch um Tage" handeln könne, bis das Video auf einem "sauberen und legalen Weg" über die Staatsanwaltschaft in den U-Ausschuss komme. Ähnlich auch ÖVP-Fraktionsführer Wolfgang Gerstl: Die Lieferung könne "rechtlich einwandfrei" durch die österreichische Justiz erfolgen, so Gerstl: "Wir brauchen keine sonderbaren Angebote aus dem Ausland." Zudem sei man als Parlament der Rechtsstaatlichkeit verpflichtet.

Am Nachmittag teilte Sobotka dann dem Anwalt Johannes Eisenberg in einem Schreiben mit, dass er das Angebot wegen mangelnder Rechtsgrundlage ablehne. Gleichzeitig ersuchte er Eisenberg darin, rasch mit den zuständigen Strafverfolgungsbehörden in Österreich Kontakt aufzunehmen. APA-Informationen zufolge schrieb Sobotka Eisenberg, dass es keine Rechtsgrundlage gebe, auf Basis derer der U-Ausschuss das Video "direkt" anfordern könne. Ein zweites Schreiben Sobotkas ging an Justizministerin Alma Zadic (Grüne), indem er über die Entscheidung informiert und Zadic ersuchte, das Video im Rahmen der Aktenlieferung "möglichst rasch" den Abgeordneten im U-Ausschuss zu übermitteln.

ribbon Zusammenfassung
  • U-Ausschussvorsitzender Wolfgang Sobotka (ÖVP) hat am Montag das Angebot des Anwalts des mutmaßlichen Ibiza-Drahtziehers Julian H., das Video zu übermitteln, wegen der seiner Meinung nach fehlenden Rechtsgrundlage abgelehnt.
  • Den Anwalt ersuchte Sobotka in einem Schreiben, mit den zuständigen Behörden in Österreich Kontakt aufzunehmen.
  • Das Video sei schließlich das "zentrale Beweismittel" und sollte dem U-Ausschuss in voller Länge vorgelegt werden.

Mehr aus Politik