Lebensversicherung
Strache wegen Untreue angeklagt
Die Staatsanwaltschaft Wien hat beim Straflandesgericht eine Anklageschrift wegen Untreue gegen den ehemaligen FPÖ-Obmann und Vizekanzler eingebracht.
Er soll versucht haben, sich die Prämie einer Lebensversicherung in Höhe von mehr als 300.000 Euro anzueignen, welche die FPÖ Wien für ihn abgeschlossen hatte, hieß es am Mittwoch in einer Aussendung der Staatsanwaltschaft.
Weitere Person angeklagt
Neben Strache ist noch eine weitere Person angeklagt. Die FPÖ Wien hatte 2007 eine Lebensversicherung auf zehn Jahre abgeschlossen, als versicherte Person wurde Strache als Landesparteiobmann eingesetzt. Im Falle seines Ablebens sollte die Familie des Obmannes abgesichert werden, im Erlebensfall war die FPÖ Wien bezugsberechtigt.
Im Jahr 2014 ließen laut Staatsanwaltschaft Strache und der ebenfalls angeklagte Parteikollege - ohne dies in einem Parteigremium zu besprechen oder zu beschließen - von einem Rechtsanwalt eine Vereinbarung zwischen der Partei und Strache erstellen, wonach dieser auch im Erlebensfall Bezugsberechtigter der Prämie sein sollte.
Versuche auch nach Rücktritt
Strache wird laut Anklage weiters zur Last gelegt, auch nach seinem Rücktritt wiederholt versucht zu haben, Mitglieder der FPÖ Wien dazu zu bestimmen, die Auszahlung der Versicherungsprämie an ihn zu veranlassen. Ihm wird jeweils das Verbrechen der versuchten Untreue zur Last gelegt.
Die Strafdrohung hierfür lautet ein bis zehn Jahre Freiheitsstrafe. Die Anklage ist noch nicht rechtswirksam, da die Angeklagten das Recht haben, innerhalb von 14 Tagen ab Zustellung Einspruch bei Gericht zu erheben.
Die Staatsanwaltschaft Wien ermittelt laut Aussendung in der Strafsache gegen Strache in mehreren Ermittlungssträngen. Diese werden parallel zur bevorstehenden Hauptverhandlung fortgesetzt.
Zusammenfassung
- Heinz-Christian Strache wurde von der Staatsanwaltschaft Wien wegen versuchter Untreue angeklagt, weil er sich eine Lebensversicherungsprämie von über 300.000 Euro aneignen wollte.
- Gemeinsam mit einem weiteren Angeklagten ließ Strache 2014 ohne Beschluss der Parteigremien eine Vereinbarung erstellen, die ihn auch im Erlebensfall zum Bezugsberechtigten der 2007 von der FPÖ Wien abgeschlossenen Versicherung machte.
- Die Anklage ist noch nicht rechtswirksam, da Strache und der zweite Angeklagte innerhalb von 14 Tagen Einspruch erheben können, und es laufen weitere Ermittlungsstränge gegen Strache.
