Standesvertretung warnt vor Einfluss auf Bundesstaatsanwalt
Am Wochenende hatte Margit Wachberger, Chefin der Generalprokuratur, eine solche Wahl der Bundesstaatsanwaltschaft im "Standard" als "No-Go" bezeichnet. Dieser Einschätzung schließt sich die Standesvertretung an, die Pläne würden "erst recht wieder den Anschein einer politischen Bestellung" erwecken. In dem Schreiben appellieren die Staatsanwältinnen und Staatsanwälte an die beteiligten Parteien: "Machen Sie die Bundesstaatsanwaltschaft nicht zum politischen Experiment, das die aktuelle Situation noch verschlechtert, sondern legen Sie im Sinne der Rechtsstaatlichkeit den Grundstein für einen weiteren Qualitätssprung in der österreichischen Strafverfolgung!"
"Qualitativ hochwertige Strafverfolgung muss durch einschlägige Fachexpertise und gerichtliche Kontrolle gewährleistet sein", hieß es weiter. Politische Kompromisse bei Personalauswahl und Besetzung dürften zu keiner Verschlechterung der aktuellen Situation führen. Bereits im Sommer hatten die staatsanwaltschaftlichen und richterlichen Personal- und Standesvertretungen ihre Anliegen in einem Positionspapier festgehalten. Neben der Wahl durch den Nationalrat wird auch die geplante Dreierspitze für die Bundesstaatsanwaltschaft abgelehnt. In Frage kommen sollten zudem nur Expertinnen und Experten mit langjähriger Erfahrung im Strafrecht, eine Bestellung für sechs Jahre sei zu kurz.
Justizministerin Anna Sporrer (SPÖ) hatte Anfang Februar angekündigt, bald einen regierungsintern abgestimmten Entwurf zur Bundesstaatsanwaltschaft vorzulegen. Die konkrete Einbindung des Parlaments sei noch in Verhandlung. Zur Umsetzung braucht die Regierung auch die Zustimmung von FPÖ oder Grünen, die Freiheitlichen zeigten sich zuletzt äußerst skeptisch.
Zusammenfassung
- Die Standesvertretung der Staatsanwältinnen und Staatsanwälte warnt erneut vor politischem Einfluss bei den Verhandlungen zur Bundesstaatsanwaltschaft und lehnt eine Wahl durch das Parlament sowie die geplante Dreierspitze ab.
- Nur Expertinnen und Experten mit langjähriger Erfahrung im Strafrecht sollen für das Amt in Frage kommen, wobei eine Amtszeit von sechs Jahren als zu kurz angesehen wird.
- Justizministerin Anna Sporrer (SPÖ) kündigte Anfang Februar einen Gesetzesentwurf an, für dessen Umsetzung die Zustimmung von FPÖ oder Grünen erforderlich ist, wobei die FPÖ zuletzt skeptisch war.
