APA/ROBERT JAEGER

SPÖ will Sonderpräsidiale zu Ibiza-Video

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Die SPÖ verlangt nach der Sichtung des Ibiza-Videos durch den "Kurier" eine Sonderpräsidiale des Nationalrats. Dem Untersuchungsausschuss werde "wesentliches Beweismaterial nachweislich vorenthalten", begründete Vize-Klubchef Jörg Leichtfried die Forderung am Mittwoch in einem Brief an Nationalratspräsident Wolfgang Sobotka (ÖVP) die Forderung. Er will nun die weitere Vorgangsweise besprechen.

Die SPÖ verlangt nach der Sichtung des Ibiza-Videos durch den "Kurier" eine Sonderpräsidiale des Nationalrats. Dem Untersuchungsausschuss werde "wesentliches Beweismaterial nachweislich vorenthalten", begründete Vize-Klubchef Jörg Leichtfried die Forderung am Mittwoch in einem Brief an Nationalratspräsident Wolfgang Sobotka (ÖVP) die Forderung. Er will nun die weitere Vorgangsweise besprechen.

"Mit der türkisen Sabotage der Aufklärungsarbeit muss Schluss sein", wirft Leichtfried der ÖVP "andauernde Behinderung der Arbeit des Ibiza-Untersuchungsausschusses" vor. Dem Gremium würden wesentliche Akten und Unterlagen vorenthalten. "Dabei geht es einerseits um das Ibiza-Video, von dem man zwar weiß, dass der Großteil des Transkripts geschwärzt wurde, das dem Ausschuss aber nicht einmal in der skandalöserweise zensurierten Form übermittelt wurde."

Der SPÖ geht es auch um Akten und Unterlagen aus dem Bundeskanzleramt von Sebastian Kurz und Gernot Blümel (beide ÖVP). Für den gesamten Regierungszeitraum von Dezember 2017 bis Mai 2019 hätten beide kein einziges E-Mail sowie keinen einzigen Eintrag von Terminen mit Banken und Vertretern der Glücksspielindustrie geliefert. "Kurz und Blümel haben die gesetzliche Pflicht, diese Unterlagen dem Parlament zu übergeben", so Leichtfried.

ribbon Zusammenfassung
  • Die SPÖ verlangt nach der Sichtung des Ibiza-Videos durch den "Kurier" eine Sonderpräsidiale des Nationalrats.
  • Dem Gremium würden wesentliche Akten und Unterlagen vorenthalten.
  • Der SPÖ geht es auch um Akten und Unterlagen aus dem Bundeskanzleramt von Sebastian Kurz und Gernot Blümel.
  • "Kurz und Blümel haben die gesetzliche Pflicht, diese Unterlagen dem Parlament zu übergeben", so Leichtfried.

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