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Kurz im Nationalrat immun: Was das für die Ermittlungen heißt

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Laut Verfassungsjurist Heinz Mayer ist die Aufhebung der Immunität durch den Immunitätsausschuss notwendig.

Die Ermittlungen der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) könnten durch den Wechsel von Sebastian Kurz (ÖVP) aus dem Bundeskanzleramt in den Nationalrat erschwert werden. Der ÖVP-Parlamentsklub hat zwar bereits angekündigt, dass Kurz um die Aufhebung seiner Immunität im entsprechenden Ausschuss ersuchen werde. Bis dahin müssen die Ermittlungen allerdings ruhen, so Verfassungsjurist Heinz Mayer. Und auch neue Ermittlungsschritte müssten genehmigt werden.

Immunität

Kurz sei immun, solange er Abgeordneter sei, so Mayer im ORF. Es könne damit keine Strafverfolgungshandlung gegen ihn gesetzt werden, außer seine Immunität werde nach Antrag der WKStA vom Immunitätsausschuss des Nationalrats aufgehoben. "Und wenn die (Abgeordneten, Anm.) ablehnen, kann keine Strafverfolgung stattfinden solange er Abgeordneter ist - und das kann 20, 30, 40 Jahre dauern." Auch bei einer etwaigen Hausdurchsuchung bei Kurz selbst wäre eine Zustimmung des Nationalrats notwendig, dementsprechend müssten auch die Nationalratsklubs - und damit auch Kurz' ÖVP - zuvor darüber informiert werden.

Mayer: "Gravierender Vorwurf des Verbrechens"

Dass die Strafverfahren - neben den Korruptionsermittlungen läuft noch ein Strafverfahren wegen des Verdachts der Falschaussage im U-Ausschuss - fortgeführt werden können, steht für Werner Zögernitz vom Institut für Parlamentarismus und Demokratiefragen allerdings außer Frage. Die Immunität greife nur, wenn es einen Zusammenhang mit seiner politischen Tätigkeit als Mandatar gibt, betont der frühere ÖVP-Klubdirektor gegenüber der APA. Die Untersuchungen der WKStA beträfen allerdings eine Zeit, in der Kurz Teil der Regierung war und nicht Angeordneter des Nationalrats. "Das heißt, die Behörde wird von sich aus weiterermitteln oder wird den Nationalrat um Auslieferung ersuchen. Und nachdem kein Zusammenhang mit der politischen Tätigkeit gegeben ist, ist es üblich, dass man ausliefert." Dasselbe gelte auch für jenen Fall, dass die Behörde neue Ermittlungsschritte beginnen will.

ribbon Zusammenfassung
  • Die Ermittlungen der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) könnten durch den Wechsel von Sebastian Kurz (ÖVP) aus dem Bundeskanzleramt in den Nationalrat erschwert werden.
  • Der ÖVP-Parlamentsklub hat zwar bereits angekündigt, dass Kurz um die Aufhebung seiner Immunität im entsprechenden Ausschuss ersuchen werde.
  • Bis dahin müssen die Ermittlungen allerdings ruhen, so Verfassungsjurist Heinz Mayer. Und auch neue Ermittlungsschritte müssten genehmigt werden.
  • Kurz sei immun, solange er Abgeordneter sei, so Mayer im ORF. Es könne damit keine Strafverfolgungshandlung gegen ihn gesetzt werden, außer seine Immunität werde nach Antrag der WKStA vom Immunitätsausschuss des Nationalrats aufgehoben.