APA/BARBARA GINDL

Salzburg: Ausreisebeschränkung für zwei Gemeinden

In Radstadt und Bad Hofgastein soll eine Ausgangsbeschränkung in Kraft treten. Die Gemeinden dürften dann nur mit einem negativen Corona-Test verlassen werden.

Für die beiden Gemeinden Radstadt und Bad Hofgastein im Salzburger Pongau wird es ab Donnerstag, 24.00 Uhr, für zwei Wochen eine Ausreisebeschränkung geben. Personen ab 16 Jahren, die das Gemeindegebiet verlassen wollen, müssen dann einen negativen Corona-Test vorweisen, der nicht älter als 48 Stunden sein darf, informierte das Land Salzburg am Dienstagnachmittag. Die beiden Orte weisen derzeit eine Sieben-Tages-Inzidenz von 1.042 beziehungsweise 1.168 Neuinfektionen aus.

In Bad Hofgastein gab es in den vergangenen sieben Tagen 71 und in Radstadt 57 Neuinfektionen. "Wir müssen jetzt reagieren, denn die Corona-Neuinfektionen in den beiden Gemeinden gehen durch die Decke", sagte Landeshauptmann Wilfried Haslauer (ÖVP) in der Aussendung. Die Ausfahrtsbeschränkung gilt vorerst bis Donnerstag, 18. März, 24.00 Uhr. Von den Ausfahrtstests ausgenommen sind Durchreisende. Die Kontrollen gelten auch für Bus und Bahn. Das Land wird zur Unterstützung bei den Kontrollen den Assistenzeinsatz des Bundesheeres anfordern.

Land und Bürgermeister einig

Neben verschärften Kontrollen, ob die allgemeinen Corona-Maßnahmen und die Absonderungsbescheide eingehalten werden, soll es in Radstadt und Bad Hofgastein auch erweiterte kostenlose Testmöglichkeiten mit längeren Öffnungszeiten geben. Das Land mit der Landessanitätsdirektion, die beiden Bürgermeister Markus Viehauser (Bad Hofgastein) und Christian Pewny (Radstadt) sowie Bezirkshauptmann Harald Wimmer seien sich einig gewesen, dass es diese verstärkten Maßnahmen brauche, um das Infektionsgeschehen wieder in den Griff zu bekommen, so der Landeshauptmann.

ribbon Zusammenfassung
  • In Radstadt und Bad Hofgastein soll eine Ausgangsbeschränkung in Kraft treten.
  • Die Gemeinden dürften dann nur mit einem negativen Corona-Test verlassen werden.
  • Die Maßnahmen sollen ab Freitag für zehn Tage in Kraft treten.