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Richter haben Bedenken gegen Jobausschreibung

17. Juli 2025 · Lesedauer 2 min

Richter- und Staatsanwaltschaftsvertretungen äußern "Bedenken" gegen eine Jobausschreibung im Justizministerium. Grund dafür ist, dass die Stelle auch Personen offensteht, die keine Richter oder Staatsanwälte sind. Dies könne zu einer "Schwächung des bewährten Prinzips der 'fachlich-justiziellen Selbstverwaltung'" führen, heißt es in einem Schreiben, über das der "Falter" zuerst berichtete. Im Ministerium verteidigt man das Vorgehen, man habe bewusst offen ausgeschrieben.

Konkret geht es um die Leitung der aus einer bestehenden Abteilung anlässlich des In-Kraft-Tretens des Informationsfreiheitsgesetzes neu hervorgehenden Einheit Öffentliches Recht und Informationsmanagement. Diese soll unter anderem allgemeine Angelegenheiten des Verfassungs- und Verwaltungsrechts sowie des Informationsfreiheitsgesetzes bzw. die Zusammenarbeit mit Parlament und Ministerrat wahrnehmen. Laut Ausschreibung ist dafür ein abgeschlossenes rechtswissenschaftliches Studium sowie mehrjährige Erfahrung im Verwaltungsdienst Voraussetzung - nicht aber justizielle Erfahrung.

Die Standesvertretungen der Richter und Staatsanwälte sehen darin eine "(weitere) Abkehr von der 'Haus-StA-Lösung'" (Hausstaatsanwält:innenlösung). Im Justizministerium ist ein Großteil der akademischen Stellen mit (dienstzugeteilten) Richterinnen und Staatsanwälten besetzt. Diese habe sich "aus gutem Grund etabliert", argumentieren die Vertretungen: "Sie gewährleistet den fachlichen Austausch, das gegenseitige Verständnis und trägt einem am Rechtsstaat und der richterlichen Unabhängigkeit orientierten Amtsverständnis Rechnung. Die bestehende Praxis einer Durchlässigkeit zwischen den Gerichten/Staatsanwaltschaften und dem Ministerium fördert Wissenstransfer, Vertrauen und trägt zur Qualität justizpolitischer Entscheidungen bei."

Im Ministerium kann man die Bedenken nicht nachvollziehen. Genau diese "Haus-STA-Lösung" werde nicht in Frage gestellt, die ausgeschriebene Stelle betreffe die richterliche Selbstverwaltung nicht. Im Justizministerium gebe es eine Bandbreite an Aufgaben, die eine spezifische Fachexpertise benötigen, die durch Richterinnen und Richter typischerweise nicht abgedeckt wird - etwa die Bereiche Datenschutz, Vergaberecht oder Strafvollzug. "Deshalb werden Ausschreibungen in diesen Bereichen schon seit Langem offen, also auch für Jurist:innen bzw. andere Akademiker:innen, ausgeschrieben. Dem entsprechend ist bereits jetzt ein Teil der akademischen Arbeitsplätze (auch Stabstellen- und Abteilungsleitungen) nicht mit Richter:innen und Staatsanwält:innen besetzt."

Ausschreibung bewusst offen

Auch bei den Oberlandesgerichten, Oberstaatsanwaltschaften und beim Bundesverwaltungsgericht seien akademische Leitungsfunktionen mit Personen besetzt, die nicht Richter oder Staatsanwältinnen sind, argumentiert man im Ministerium. Angesichts der konkreten Aufgaben der Stelle habe man die "Ausschreibung ganz bewusst offen gewählt, weil sicherzustellen ist, dass die besonderen Kenntnisse im Bereich des Verfassungs- und Verwaltungsrechts, aber auch in der Zusammenarbeit mit dem Parlament erfüllt werden".

Zusammenfassung
  • Vertretungen der Richter und Staatsanwälte kritisieren, dass die neue Leitungsstelle für Öffentliches Recht und Informationsmanagement im Justizministerium auch für Personen offen ist, die keine Richter oder Staatsanwälte sind.
  • Für die ausgeschriebene Position wird laut Ministerium ein abgeschlossenes rechtswissenschaftliches Studium und mehrjährige Erfahrung im Verwaltungsdienst verlangt, nicht aber justizielle Erfahrung.
  • Das Justizministerium verteidigt die offene Ausschreibung mit dem Hinweis, dass bereits jetzt zahlreiche akademische Leitungsfunktionen von Nicht-Richtern und Nicht-Staatsanwälten besetzt sind und spezifische Fachexpertise gefragt ist.