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RH moniert von Bildungsressort Lösung für Ferienbetreuung

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Der Rechnungshof (RH) hat beim Bildungsministerium in einer am Freitag veröffentlichten Follow-Up-Überprüfung erneut eine Lösung für die Ferienbetreuung von Schülern eingefordert. Zwar habe das Ministerium mit dem Bildungsinvestitionsgesetz außerschulische Ferienbetreuung gefördert. Die Ferienbetreuung an den Schulen selbst hänge aber immer noch von der Bereitschaft der Erhalter der Pflichtschulen (etwa Gemeinden) ab und an den AHS-Unterstufen ist sie weiter nicht vorgesehen.

Schon in seinem ersten, 2018 veröffentlichten Bericht zur Tagesbetreuung von Schülern hatte der RH die Ferienbetreuung als "essenzielles Problemfeld der schulischen Tagesbetreuung" bezeichnet. Nun erneuert er seine Empfehlung, bei der Weiterentwicklung der Tagesbetreuung auch für Angebote in den Ferien zu sorgen. Dabei soll auch der Einsatz von Freizeitpädagoginnen und -pädagogen in der Ferienbetreuung an den AHS-Unterstufen mitbedacht werden. Dieser kommt laut Bericht zwar in der Arbeitsplatzbeschreibung vor, es fehlt aber die rechtliche Grundlage dafür.

Nachdem im Regierungsprogramm 2020-2024 mehr Ferienbetreuung und Sommerunterricht für Kinder mit Förderbedarf vorgesehen ist, solle das Ministerium auch Möglichkeiten schaffen, um die Arbeitszeit für Lehrerinnen und Lehrer auf freiwilliger Basis flexibler zu gestalten. Außerdem solle ein Jahresarbeitszeitmodell für Erzieherinnen und Erzieher entwickelt werden, das Ferienbetreuung ermöglicht. Die Sommerschule solle das Ministerium als erstes Beispiel für ein schulisches Angebot in der Ferienzeit betrachten.

Keine Verbesserungen gab es aus Sicht des RH auch beim Kompetenzdschungel bei der Tagesbetreuung. Noch immer seien die Zuständigkeiten komplex auf Bund, Länder und Gemeinden verteilt. Das führt u.a. zu unterschiedlichen Regelungen für Personal, Betreuungsbeiträge und Ferienbetreuung. Das zeigte sich auch bei der vom RH bei seiner Follow-Up-Überprüfung ebenfalls untersuchten Tagesbetreuung während der Pandemie 2020. So gab es zwar eine Empfehlung des Bundes an die Pflichtschulerhalter, etwa zu Beginn des ersten Lockdowns keine Betreuungsbeiträge einzuheben. Die Zuständigkeit der Länder verhinderte allerdings eine einheitliche Vorgehensweise.

Der Ausbau der Tagesbetreuung sollte aus RH-Sicht weiter vorangetrieben werden, vor allem solle diese an mehr Standorten angeboten und ein Schwerpunkt auf Schüler mit besonderem Förderbedarf gelegt werden. Außerdem plädiert der RH für eine nachhaltigere Form der Finanzierung, indem die schulische Tagesbetreuung künftig über den Finanzausgleich geregelt wird. Insgesamt hat das Bildungsministerium laut RH übrigens gut die Hälfte seiner Empfehlungen zur Gänze oder teilweise umgesetzt.

ribbon Zusammenfassung
  • Der Rechnungshof (RH) hat beim Bildungsministerium in einer am Freitag veröffentlichten Follow-Up-Überprüfung erneut eine Lösung für die Ferienbetreuung von Schülern eingefordert.
  • Zwar habe das Ministerium mit dem Bildungsinvestitionsgesetz außerschulische Ferienbetreuung gefördert.
  • Noch immer seien die Zuständigkeiten komplex auf Bund, Länder und Gemeinden verteilt.

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