Republik soll in Grazer FPÖ-Finanzcausa Schadenersatz zahlen
Hayn: "Es ist ein Fehlverhalten der Staatsanwältin festgestellt worden. Aufgrund dessen wurde ein Teilschadenersatz zugesprochen." Seitens der Staatsanwaltschaft Klagenfurt wollte man sich zu dem Urteil nicht äußern, man kenne das nicht rechtskräftige Urteil nicht. Ein Regress bei der betreffenden Staatsanwältin durch die Republik wäre laut Hayn nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz möglich. "Das müsste separat geprüft werden."
Zusammenfassung
- Die Republik wurde am Zivillandesgericht Graz in der Grazer FPÖ-Finanzcausa zu einer Schadenersatzzahlung von 3.600 Euro verurteilt.
- Der Korruptionsfreie Gemeinderatsklub (KFG) hatte ursprünglich 12.000 Euro gefordert, nachdem er im Strafverfahren der Staatsanwaltschaft Klagenfurt vorübergehend als Privatbeteiligter ausgeschlossen worden war.
- Ein Fehlverhalten der zuständigen Staatsanwältin wurde festgestellt, das Urteil ist jedoch erstinstanzlich und noch nicht rechtskräftig.
