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Regierungsspitze verteidigt Bundesstaatsanwalts-Modell

07. Juli 2025 · Lesedauer 2 min

Die Regierungsspitze verteidigt die geplante Konstruktion der Bundesstaatsanwaltschaft gegen Kritik aus der Justiz. Die derzeit festgelegte Dreierspitze sei "eine Variante, mit der ich leben kann", betonte Bundeskanzler Christian Stocker (ÖVP) am Montag vor Journalisten. Die genaue Ausgestaltung werde noch besprochen. Das könnte noch etwas dauern, meinte Vizekanzler Andreas Babler (SPÖ). Er bitte hier noch "um ein bisschen Geduld", vermutlich aber nicht für allzu lange.

Geplant ist laut einem noch nicht akkordierten Entwurf, dass an der Weisungsspitze der Staatsanwaltschaften ein "grundsätzlich gleichberechtigtes Dreiergremium stehen" soll, dessen Vorsitz alle drei Jahre wechselt. Die Funktionsperiode soll neun Jahre betragen. Besetzt werden soll die Behörde mit "Staatsanwältinnen und Staatsanwälten sowie Richterinnen und Richtern mit einschlägiger Erfahrung auf dem Gebiet des Strafrechts mit zumindest zehnjähriger Erfahrung in dieser Rolle und höchsten fachlichen und persönlichen Qualifikationen".

Kritik daran kam von OGH-Präsident Georg Kodek. Er ortete eine "vorschnelle Festlegung auf ein mehrköpfiges Leitungsgremium". Diese Lösung wäre "im internationalen Vergleich nahezu singulär". Außerdem müsse man sich fragen, ob es angesichts der Budgetnöte wirklich nötig sei, wegen weniger politisch heikler Verfahren eine eigene teure Struktur aufzubauen.

Letzteres Argument wollten die Regierungsspitzen nicht nachvollziehen. Die Entscheidung für eine Bundesstaatsanwaltschaft sei eine politische und keine wirtschaftliche, so Stocker. Er ließ zwar erkennen, eine monokratische Spitze bevorzugt zu haben. In dieser Frage gebe es aber nicht nur Schwarz und Weiß, sondern viele Schattierungen. Bei entsprechender Ausgestaltung könne er mit einer Dreierspitze leben. Außenministerin Beate Meinl-Reisinger (NEOS) kann vor allem das Budgetargument nicht verstehen. Die Entkoppelung der Weisungsspitze der Staatsanwaltschaften von der Politik müsse auch etwas wert sein. Babler wiederum wertete Kodeks Meinung als eine von vielen.

Zusammenfassung
  • Die Regierungsspitze verteidigt die geplante Dreierspitze an der Spitze der Bundesstaatsanwaltschaft, deren Vorsitz alle drei Jahre wechselt und deren Funktionsperiode neun Jahre beträgt.
  • Kritik kommt von OGH-Präsident Georg Kodek, der die Lösung als international nahezu singulär und angesichts der Budgetlage als fragwürdig bezeichnet.
  • Die Regierung betont, dass die Entscheidung für eine Bundesstaatsanwaltschaft politisch und nicht wirtschaftlich motiviert sei, und verweist auf die notwendige Entkoppelung der Weisungsspitze von der Politik.