APA/HELMUT FOHRINGER

Rechte Partei muss "Hängt die Grünen"-Plakate in Deutschland abhängen

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Das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Sachsen entschied, dass die Wahlplakate der rechtsextremen Partei "Der III. Weg" mit der Aufschrift "Hängt die Grünen" abgenommen werden müssen.

Das Plakat erfülle den Tatbestand der Volksverhetzung und sei "geeignet, den öffentlichen Frieden durch Aufstacheln zum Hass sowie durch einen Angriff auf die Menschenwürde der Mitglieder der Grünen zu stören", begründete das Gericht.

Vorheriges Urteil aufgehoben

Damit wurde ein Urteil des Verwaltungsgerichts Chemnitz aufgehoben. Dieses hatte in der vergangenen Woche entschieden, dass Plakate im sächsischen Zwickau mit einem Abstand von mindestens hundert Metern von denen der Grünen entfernt hängen bleiben dürfen. Zuvor hatte die Stadt Zwickau angeordnet, dass die Plakate abgehängt werden müssen. Dagegen wehrten sich die Rechtsextremen vor dem Verwaltungsgericht mit einem Eilantrag zunächst erfolgreich.

Die Beschwerde der Stadt Zwickau vor dem OVG hatte nun Erfolg, weil die Plakate aus Sicht des Gerichts "eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstellen".

Plakat fällt unter Volksverhetzung

Zwar gehöre zur Meinungsfreiheit - vor allem im politischen Meinungskampf - das Recht, in überspitzter und polemischer Form Kritik zu äußern. "Bei evidenter Verwirklichung nicht nur unbedeutender Strafvorschriften muss die Meinungsfreiheit der Partei aber hinter den Schutz der öffentlichen Sicherheit zurücktreten", erklärten die Richter. Ob das Plakat einen ernst gemeinten Aufruf zur Tötung von Menschen enthält, ließ das Gericht offen. Das Plakat erfülle aber den objektiven Tatbestand der Volksverhetzung. Der OVG-Beschluss ist unanfechtbar.

Zuvor hatte auch in Bayern das Landgericht München I der rechtsextremen Partei einstweiliger Verfügung das Aufhängen von Wahlplakaten mit dieser Aufschrift untersagt. Begründet wurde das Verbot unter anderem damit, dass der Slogan als Aufforderung zu einer Straftat zu verstehen ist. Nach Angaben des Münchner Gerichts gilt die Entscheidung deutschlandweit. Sollte "Der III. Weg" gegen die Entscheidung Rechtsmittel einlegen, müsste öffentlich darüber verhandelt werden.

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  • Das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Sachsen entschied, dass die Wahlplakate der rechtsextremen Partei "Der III. Weg" mit der Aufschrift "Hängt die Grünen" abgenommen werden müssen.

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