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Rechnungshof kritisiert Pensionen: Was alles falsch läuft

Der Rechnungshof sieht beim Pensions-System umfassenden Handlungsbedarf. Es sei nicht nachhaltig, es gebe keine klare Linie bei Änderungen, beim Umgang mit dem Pensionsalter fehle eine Strategie. Die Arbeit der Alterssicherungskommission sei "unzureichend".

Bei den gesetzlichen Eingriffen in das Pensionsrecht vermisst der Rechnungshof eine klare Linie. Zwischen 2005 und 2022 wurde das Pensionsrecht 29-mal geändert, die finanziellen Auswirkungen seien dabei oft nicht dargelegt worden. Der Rechnungshof kritisiert auch, dass die Pensionsanpassung seit 2005 nur zweimal mit einem am Verbraucherpreisindex orientierten Anpassungsfaktor erfolgte.

Antrittsalter muss angehoben werden

Beim Pensionsalter fehle die Strategie. Das effektive Pensionsantrittsalter gehört laut Rechnungshof angehoben, gegebenenfalls auch des gesetzlichen Pensionsantrittsalters. Noch wird das gesetzliche Pensionsantrittsalter für Frauen angeglichen, ab Mitte der 2030er-Jahre wird es allerdings stagnieren. Die Lebenserwartung steigt aber. Rund 30 Prozent des Geldes für die gesetzliche Pensionsversicherung wurden 2020 öffentlich finanziert.

Vernichtendes Urteil für Alterssicherungskommission

An der Alterssicherungskommission lässt der Rechnungshof kaum ein gutes Haar. Seit 2016 sollte die Kommission alle drei Jahre einen Bericht zu Entwicklung und Finanzierbarkeit bis 2050 liefern. 2017 kam keiner. Erst vier Jahre später legte sie 2021 ein Langfristgutachten vor. Die Bundesregierung hat darüber den Nationalrat nicht informiert, obwohl sie das hätte tun müssen.

Im Bericht hätte auch stehen sollen, wie nachhaltig das Pensions-System ist. Diese Aussage fehlte. Auch in zwei ebenfalls gesetzlich vorgeschriebene Berichten der Bundesregierung war davon nichts zu finden.

Der Fiskalrat warnte, dass Pensionen nicht langfristig gesichert werden können. Die Alterssicherungskommission traf ähnliche Prognosen, machte aber weder Aussagen zur Sicherung noch schlug sie Reformmaßnahmen vor.

Streit, Protest: Kommission ohne Vorsitz

Die Alterssicherungskommission brauchte bis November 2019, um sich zu konstituieren: Erst dann konnte man sich auf einen Vorsitz einigen. Bereits Anfang 2022 legte der Vorsitzende Walter Pöltner aus Protest gegen die sozial gestaffelten Pensionserhöhungen sein Amt wieder zurück. Seitdem ist der Posten wieder unbesetzt.

Das Sozialministerium rechtfertigte sich, die Kommission sei "voll handlungsfähig". Sitzungen würden von der stellvertretenden Vorsitzenden, der Präsidentin des Seniorenrates und ÖVP-Seniorenbundes Ingrid Korosec, einberufen, die Geschäfte führe das Büro der Kommission.

Rechtfertigungen und Forderungen

Ministerium (Vorgaben werden eingehalten) und Seniorenrat ("eines der besten der Welt") weisen die Kritik des Rechnungshofs zurück. Die SPÖ sieht 95 Prozent der ASVG-Pensionen anders als bei Beamten, Selbstständigen und Bauern durch Beiträge gedeckt. 

Die Kritik an der Alterssicherungskommission sieht der Seniorenrat dagegen "durchaus berechtigt", solle aber in Richtung Regierung gehen. 

Die NEOS fordern eine Erhöhung des Pensionsantrittsalters, eine Pensionsautomatik, ein einheitliches Pensionskonto mit denselben Regeln für alle Versicherten und "ein Ende der jährlichen Extra-Erhöhungen jenseits der Inflationsrate".

Die Arbeiterkammer fordert eine handlungsfähige und von der jeweiligen Bundesregierung unabhängige Alterssicherungskommission mit klaren Aufträgen sowie Anreize und gute altersgerechte Arbeitsbedingungen zur Anhebung des faktischen Pensionsantrittsalters.

ribbon Zusammenfassung
  • Der Rechnungshof sieht beim Pensions-System umfassenden Handlungsbedarf.
  • Es sei nicht nachhaltig, es gebe keine klare Linie bei Änderungen, beim Umgang mit dem Pensionsalter fehle eine Strategie.
  • Die Arbeit der Alterssicherungskommission sei "unzureichend".