Prozess nach Drohungen KZ-Gedenkstätte Mauthausen
Am 9. September soll der Beschuldigte gegenüber mehreren Personen geäußert haben, dass er Zugang zu einer Waffe habe und alle Angestellten der Gedenkstätte erschießen werde. Später habe er noch mit einer WhatsApp-Nachricht nachgelegt, in der er ein Foto von einer Waffe mit dem Hinweis postete, er habe das ernst gemeint. Die Pistole gehört seinem Vater, der sie legal besitzt. Die FPÖ, deren Mitglied er ist, hat bereits ein Parteiausschlussverfahren eingeleitet.
Zusammenfassung
- Ein 20-jähriger Zivildiener steht seit Montag vor dem Landesgericht Linz, weil er am 9. September Drohungen gegen Mitarbeitende der KZ-Gedenkstätte Mauthausen ausgesprochen und per WhatsApp mit einem Waffenfoto untermauert haben soll.
- Die Staatsanwaltschaft wirft ihm gefährliche Drohung und ein Vergehen nach dem Waffengesetz vor, wobei ihm bei einer Verurteilung bis zu drei Jahre Haft drohen.
- Der Angeklagte, Mitglied der FPÖ, sprach gegenüber Ermittlern von einem „Scherz“; die Partei hat ein Ausschlussverfahren eingeleitet und die verwendete Pistole war legal im Besitz seines Vaters.