Private Hilfslieferungen in den Gazastreifen wieder erlaubt
Ziel der Entscheidung sei es, "die Menge der in den Gazastreifen gelangenden Hilfsgüter zu erhöhen und gleichzeitig die Abhängigkeit von Hilfslieferungen der Vereinten Nationen und internationaler Organisationen zu verringern", erklärte Cogat weiter. Die Maßnahme sei infolge der Entscheidung der Regierung von Ministerpräsident Benjamin Netanyahu getroffen worden, "die humanitäre Hilfe auszuweiten". Israelische Sicherheitsbehörden hätten das Vorgehen vorbereitet.
Zu den für die zusätzlichen Einfuhren zugelassenen Gütern zählen laut Cogat "Grundnahrungsmittel, Babynahrung, Obst und Gemüse sowie Hygieneartikel". Alle Waren würden vor der Einfuhr in den Gazastreifen einer "strengen Kontrolle" durch die zuständige Behörde des Verteidigungsministeriums unterzogen. Ziel aller Kontrollmaßnahmen sei es, "die Beteiligung der Terrororganisation Hamas an der Beförderung und Verteilung der Hilfsgüter zu verhindern".
Zur Lieferung zusätzlicher Hilfsgüter sei eine "begrenzte Anzahl lokaler Händler" zugelassen worden, fügte Cogat an. Voraussetzung seien "mehrere Kriterien" und eine "strenge Sicherheitskontrolle". Die Bezahlung der gelieferten Güter erfolge "ausschließlich per Banküberweisung unter Kontrolle und Aufsicht".
Aufgrund der verheerenden humanitären Lage im Gazastreifen war der internationale Druck auf Israel gewachsen, mehr Hilfsgüter in den Gazastreifen zu lassen und eine neue Waffenruhe zu vereinbaren.
Zusammenfassung
- Israel hat privaten Organisationen wieder die schrittweise und kontrollierte Lieferung von Hilfsgütern wie Grundnahrungsmitteln, Babynahrung, Obst, Gemüse und Hygieneartikeln in den Gazastreifen erlaubt.
- Alle Waren werden vor der Einfuhr einer strengen Kontrolle durch das Verteidigungsministerium unterzogen, um die Beteiligung der Hamas an Beförderung und Verteilung zu verhindern.
- Die Maßnahme folgt auf wachsenden internationalen Druck und sieht vor, dass eine begrenzte Anzahl lokaler Händler unter strengen Sicherheitsauflagen und ausschließlich per Banküberweisung Hilfsgüter liefern darf.