Polnische Justizreform erneut vor Menschenrechtsgericht

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Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte ist bereits zum fünften Mal mit der umstrittenen Justizreform in Polen befasst. Das Straßburger Gericht rief Warschau am Mittwoch auf, zu der Klage eines Richters aus Krakau Stellung zu nehmen. Dieser kritisiert, dass er aus dem Nationalen Richterrat abberufen wurde, der über die Unabhängigkeit der Rechtsprechung wacht.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte ist bereits zum fünften Mal mit der umstrittenen Justizreform in Polen befasst. Das Straßburger Gericht rief Warschau am Mittwoch auf, zu der Klage eines Richters aus Krakau Stellung zu nehmen. Dieser kritisiert, dass er aus dem Nationalen Richterrat abberufen wurde, der über die Unabhängigkeit der Rechtsprechung wacht.

Der Richter macht geltend, dass er wegen der umstrittenen Justizreform von 2017 seinen Posten im Richterrat sowie die Funktion als dessen Sprecher verloren habe. Zudem sei seine Meinungsfreiheit verletzt worden.

Die Reform sieht ein geändertes Wahlverfahren vor: Danach werden Kandidaten für den Nationalen Richterrat nicht mehr von Richtern, sondern vom Unterhaus des Parlaments bestimmt. Kritiker sehen dadurch die Gewaltenteilung in Polen ausgehebelt.

Wegen verschiedener Änderungen im Justizwesen hatte die EU-Kommission Ende April bereits das vierte Vertragsverletzungsverfahren gegen Warschau eingeleitet.

ribbon Zusammenfassung
  • Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte ist bereits zum fünften Mal mit der umstrittenen Justizreform in Polen befasst.
  • Das Straßburger Gericht rief Warschau am Mittwoch auf, zu der Klage eines Richters aus Krakau Stellung zu nehmen.
  • Dieser kritisiert, dass er aus dem Nationalen Richterrat abberufen wurde, der über die Unabhängigkeit der Rechtsprechung wacht.
  • Kritiker sehen dadurch die Gewaltenteilung in Polen ausgehebelt.

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