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Pilnacek bleibt suspendiert

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Die Suspendierung von Sektionschef Christian Pilnacek ist vom Bundesverwaltungsgericht bestätigt worden. Einen entsprechenden "Kurier"-Bericht hat das Justizministerium am Nachmittag bestätigt. Die Suspendierung war vom Justizressort im Zusammenhang mit Ermittlungen bezüglich einer möglicherweise verratenen Hausdurchsuchung, im Zuge derer Pilnacek auch sein Handy abgenommen wurde, ausgesprochen worden. Pilnacek kann sich noch an VwGH oder VfGH wenden.

Wie das Justizressort der APA auf Anfrage mitteilte, wurde Pilaceks Einspruch gegen seine vorläufige Suspendierung als unbegründet abgewiesen. Gegen diese Entscheidung kann innerhalb von sechs Wochen eine Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof, aber auch eine außerordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof erhoben werden.

Die Suspendierung gilt an sich bis zur Klärung der strafrechtlichen bzw. disziplinarrechtlichen Vorwürfe im Rahmen der laufenden Verfahren.

Damit sind Pilnaceks anfängliche Erfolge quasi zunichte gemacht. Denn die Disziplinarkommission hatte befunden, dass eine Suspendierung nicht angebracht sei. Das Justizressort hatte dagegen berufen und nun vom Bundesverwaltungsgericht Recht bekommen - und zwar auf Basis einer Nachtragsanzeige.

Denn der ursprüngliche Verdacht, Pilnacek - der alle Vorwürfe strikt zurückweist - sei am Verrat einer Hausdurchsuchung bei Investor Michael Tojner beteiligt gewesen, wurde laut "Kurier" in der Verhandlung widerlegt. Diese "tragende Säule der Begründung des gegenständlichen Verdachts" ist aus Sicht des Richters "nicht mehr aufrechtzuerhalten". Es habe bewiesen werden können, dass Pilnacek erst am 25. Juni 2019 um 13.19 Uhr von der schon seit den Morgenstunden laufenden Razzia erfahren hatte. Auch die geleakten Chats mit Ex-Justizminister Wolfgang Brandstetter (ÖVP) waren nicht Teil des Verfahrens.

Dass für das Bundesverwaltungsgericht dennoch für eine Suspendierung "ausreichend begründeter Verdacht" bestand, "dass der Beschuldigte in drei Fällen seine Dienstpflichten schuldhaft verletzt hat", liegt an einer Nachtragsanzeige, in der das Justizministerium dem Sektionschef Amtsgeheimnis-Verrat und Verletzung der Treuepflicht vorwirft. Ersteres indem er einer "Kurier"-Journalistin eine Anzeige der WKStA gegen eine "Presse"-Redakteurin verraten habe. Zweiteres weil Pilnacek in einem Chat mit dem Kabinettschef Gernot Blümels (ÖVP) angesichts der Sicherstellung im Finanzministerium von einem "Putsch" und "lauter Mutmaßungen" schreibt und fragt "Wer vorbereitet Gernot auf seine Vernehmung?" Zudem warf das Ministerium Pilnacek vor, dass er sich von OStA Wien-Leiter Johann Fuchs Akten aus brisanten Verfahren habe schicken lassen zu einem Zeitpunkt, als er nicht mehr für Einzelstrafsachen zuständig war.

ribbon Zusammenfassung
  • Die Suspendierung von Sektionschef Christian Pilnacek ist vom Bundesverwaltungsgericht bestätigt worden.
  • Einen entsprechenden "Kurier"-Bericht hat das Justizministerium am Nachmittag bestätigt.
  • Die Suspendierung war vom Justizressort im Zusammenhang mit Ermittlungen bezüglich einer möglicherweise verratenen Hausdurchsuchung, im Zuge derer Pilnacek auch sein Handy abgenommen wurde, ausgesprochen worden.

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