Brokes: 19 Grad im Büro sind zulässig

0

Laut Klimaministerin Leonore Gewessler (Die Grünen) und EU-Gas-Notfallplan sollen Büros aufgrund der Energiekrise nur mehr bis 19 Grad geheizt werden.

Phillip Brokes, Arbeitsrechtsexperte bei der Arbeiterkammer, bestätigt im PULS 24 Interview, dass dies zulässig sei. Zudem erklärt er, dass Minusstunden von Arbeiternehmer:innen nicht eingearbeitet werden müssen, wenn sie heimgeschickt werden.

Viele Unternehmen warten nicht auf eine Verordnung der Bundesregierung oder auf eine EU-Empfehlungen bei dieser Energiekrise. Sie drehen die Temperaturen in den Büroräumen bereits jetzt auf nur mehr 19 Grad. Laut dem AK-Arbeitsrechtsexperten Phillip Brokes sei dies völlig zulässig. Es brauche auch kein Gesetz oder Verordnung, die das bestimmt. 19 Grad seien in Österreich der Standardfall und bei Tätigkeiten mit gewisser physischer Anstregung seien sogar 18 Grad erlaubt.

Home Office um Strom zu sparen

Brokes glaubt, wenn Unternehmen die erste Energie-Jahresabrechnung bekommen, dass sich mehr tun werde: "Stichwort Temperatursenkung, Stichwort Home Office". Nicht rechtens ist allerdings, wenn Arbeitnehmer:innen ins Home Office geschickt werden, weil den Firmen die Stromkosten zu hoch sind.

Vorgesetzte können grundsätzlich anbieten, dass man von zu Hause aus arbeiten könne, "aber wann und unter welchen Rahmenbedingungen, das muss gemeinsam vereinbart werden", so Brokes. Der Arbeitsrechtsexperte empfiehlt Beschäftigten, aber auch Betriebsrät:innen "betriebliche Rahmenbedingungen festzulegen". Die Konsequenzen wären ansonsten "Unzufriedenheit und eine schlechte Stimmungslage im Betrieb". 

Minusstunden ein "Unwort"

Außerdem wurde im Gespräch mit PULS 24 Anchor René Ach das Thema Minusstunden aufgegriffen. Brokes meinte das Wort "Minusstunden" sei ein "Unwort für jeden Arbeitsrechtler". Minusstunden würden "de facto in der Praxis legalerweise nicht existieren". Sollte der Arbeitgeber Angestellte nach Hause schicken und meinen man sollte die Stunden ein anderes Mal einarbeiten, so sei das nicht zulässig, so der Jurist.

Es seien nämlich keine Minusstunden, die man nachträglich einarbeiten müsse. Laut Recht müsse man die gesamten Stunden, die man an dem Tag arbeiten hätte sollen, eingetragen werden.

Arbeitet man die Stunden später ein, so sind das gemäß Brokes Mehrstunden und gehören "extra bezahlt". Geht der Wunsch früher zu gehen jedoch von Arbeiternehmer:innen aus, so müssen diese Stunden eingearbeitet werden. Grundsätzlich gilt nämlich sich "arbeitsbereit" zu halten. Dies treffe in so einem Fall nicht zu, da Arbeitergeber:innen einen gebraucht hätten, aber mit etwas anderem zugange war.

Beschäftigten wissen nicht um ihre Rechte

In einer Umfrage mit über 200.000 Beschäftigten sei die Arbeiterkammer zum Ergebnis gekommen, dass viele über ihre Rechte bezüglich Minusstunden nicht Bescheid wüssten. Brokes meint viele würden, aus einem "schlechtes Gewissen" heraus Stunden einarbeiten, weil sie nicht "nicht die Leistung erbracht" hätten.

ribbon Zusammenfassung
  • Laut Klimaministerin Leonore Gewessler (Die Grünen) und EU-Gas-Notfallplan sollen Büros aufgrund der Energiekrise nur mehr bis 19 Grad geheizt werden.
  • Phillip Brokes, Arbeitsrechtsexperte bei der Arbeiterkammer, bestätigt im PULS 24 Interview, dass dies zulässig sei.
  • Zudem erklärt er, dass Minusstunden von Arbeiternehmer:innen nicht eingearbeitet werden müssen, wenn sie heimgeschickt werden.