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ÖVP will Kurz mit Gutachten entlasten

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Mit einem Rechtsgutachten startet die ÖVP einen weiteren Entlastungsversuch für ihren in Korruptionsermittlungen verstrickten Parteichef Sebastian Kurz und wirft den Ermittlern "Spekulationen und Mutmaßung" vor.

Das Gutachten, von Parteianwalt Werner Suppan in Auftrag gegebenen, wirft den Ermittlern der WKStA auf 17 Seiten "Spekulationen und Mutmaßung" vor. Der Autor, der Wiener Strafrechtsprofessor Peter Lewisch, kommt zu dem Schluss, dass sich der von der WKStA behauptete konkrete Tatverdacht gegen Kurz "in keiner Weise nachvollziehen" lasse. 

Keine Kurz-Beteiligung

Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) geht dem Verdacht nach, dass der frühere Finanzministeriums-Generalsekretär Thomas Schmid bei den Meinungsforscherinnen Sophie Karmasin und Sabine Beinschab mutmaßlich manipulierte Umfragen in Auftrag gab. Diese sollen dann in "Österreich"-Medien erschienen und per "Scheinrechnungen" vom Finanzministerium bezahlt worden sein. Als Profiteur und Drahtzieher hinter dem System vermuten die Ermittler Kurz, dessen Übernahme der ÖVP und in weiterer Folge auch des Kanzleramts damit unterstützt werden sollte.

Lewisch betont in seinem Gutachten, dass zwar die "Bezahlung von BMF-externen Aufträgen aus Ministeriumsmitteln" strafrechtlich als Untreue gewertet werden könne. Dies müssten die Ermittlungen zeigen. Konkrete Belege für eine Involvierung des ÖVP-Chefs sieht er allerdings nicht. Lewisch wirft den Ermittlern "story telling" sowie "Spekulationen und Mutmaßung" vor: "Die Anordnung der WKStA vermag kein einziges Beweisergebnis zu benennen, das die Person des Sebastian Kurz auch nur irgendwie in substantiierter Weise in Verbindung mit möglichen Inkorrektheiten bei der Finanzierung und Abrechnung von Leistungen im Schoße des BMF bringt."

Positive ÖVP-Berichte kein "Korruptionsvorteil"

Weitere Vorwürfe der Ermittler hält Lewisch überhaupt für rechtlich unzulässig - so etwa den Vorwurf der Bestechung und Bestechlichkeit im Zusammenhang mit Inseratenschaltungen. Der ÖVP-Gutachter meint nämlich, dass "ÖVP-freundliche Berichterstattung" von Zeitungen, die sich dafür großzügige Inseratenaufträge erwarten, nicht als "Korruptionsvorteil" im Sinne der Bestechung gelten könne. Sonst müsse das ja auch für einen Theaterdirektor gelten, der in Erwartung von Subventionen politisch gefällige Stücke auswähle, meint Lewisch: "In Wahrheit handelt es sich um sozial adäquate Verhaltensweisen, die außerhalb der Korruptionstatbestände liegen."

Kurz-Gespräch mit Karmasin unbedenklich

Gänzlich anders als die Ermittler sieht Lewisch auch das Gespräch zwischen Kurz und Karmasin in ihrer gemeinsamen Zeit als Minister im Jahr 2016. Die Staatsanwaltschaft wertet es als Beleg für die direkte Involvierung des Altkanzlers in die Affäre. Lewisch meint - entsprechend der Verteidigungslinie der ÖVP - dass es dabei aber auch einfach nur um ein kalmierendes Gespräch unter Ministerkollegen gegangen sein könnte. Denn Karmasin sei zu dieser Zeit in einem Konflikt mit dem damaligen ÖVP-Chef Reinhold Mitterlehner gestanden und es sei "unbegreiflich", warum die WKStA dies bei der Beweisaufnahme nicht berücksichtigt habe.

Gutachter arbeitet für Kanzlei von ÖBAG-Chefin

Lewisch ist Professor am Institut für Strafrecht und Kriminologie der Universität Wien und Rechtsanwalt. In letzterer Funktion arbeitet er als Senior Counsel für die Kanzlei "Cerha Hempel". Deren Partnerin Edith Hlawati leitet mittlerweile die Staatsholding ÖBAG - als Nachfolgerin von Thomas Schmid, der wegen seiner Chataffäre, die auch die Ermittlungen gegen Kurz auslöste, gehen musste.

ribbon Zusammenfassung
  • Mit einem Rechtsgutachten startet die ÖVP einen weiteren Entlastungsversuch für ihren in Korruptionsermittlungen verstrickten Parteichef Sebastian Kurz.
  • Er wirft den Ermittlern "Spekulationen und Mutmaßung" vor.
  • Konkrete Belege für eine Involvierung des ÖVP-Chefs sieht er allerdings nicht.
  • Gänzlich anders als die Ermittler sieht Lewisch auch das Gespräch zwischen Kurz und Karmasin in ihrer gemeinsamen Zeit als Minister im Jahr 2016.

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