APA/HELMUT FOHRINGER

Österreichs Gerichte vorerst weiter im Notbetrieb

0

Österreichs Gerichte laufen vorerst weiter im Notbetrieb. Gerichtsverhandlungen wird es nur in dringenden Fällen geben, im Hintergrund soll aber "intensiv aufgearbeitet werden", erklärte Justizministerin Alma Zadic (Grüne) anlässlich der Herausgabe eines Erlasses zum Gerichtsbetrieb. Ab Dienstag wird die Situation in sämtlichen Dienststellen evaluiert.

Österreichs Gerichte laufen vorerst weiter im Notbetrieb. Gerichtsverhandlungen wird es nur in dringenden Fällen geben, im Hintergrund soll aber "intensiv aufgearbeitet werden", erklärte Justizministerin Alma Zadic (Grüne) anlässlich der Herausgabe eines Erlasses zum Gerichtsbetrieb. Ab Dienstag wird die Situation in sämtlichen Dienststellen evaluiert.

Und zwar soll geklärt werden, inwieweit die vorhandene Infrastruktur einen sicheren Verhandlungsbetrieb zulässt und welche weiteren Sicherheitsmaßnahmen sinnvoll und umsetzbar sind, erklärte Zadic in einer Aussendung. Dann können die nächsten Schritte vorbereitet werden.

Bis dahin wird der interne Kanzleibetrieb "in Maßen" ausgeweitet. Demnach sollen auch nicht dringende Akten weitergereicht, eingehende Dokumente verarbeitet und schriftliche Erledigungen durch Richter und Staatsanwälte abgefertigt werden. Dadurch soll ein weiteres Anwachsen des Aktenrückstandes, der durch den Notbetrieb entstanden ist, verhindert werden.

Eingeschränkt bleibt jedoch der Parteienverkehr. Schließlich sei ja auch die Bewegungsfreiheit bis zumindest Ende April begrenzt, hieß es. Der Parteienverkehr ist vorerst auf die elementaren Verfahrens- und Parteienrechte beschränkt. Akteneinsicht oder fristwahrende Anträge und Eingaben sind nach telefonischer Voranmeldung weiterhin möglich.

Gerichtsverhandlungen finden bis auf Weiteres nur in besonders dringenden Ausnahmefällen statt. Etwa bei Strafverhandlungen, wenn sich die bzw. der Beschuldigte in Haft befindet. Sollten die technischen Voraussetzungen gegeben sein, soll die Vernehmung per Videokonferenz erfolgen. Auch in Verfahren wegen häuslicher Gewalt, Unterbringungs- oder Insolvenzsachen soll möglichst verhandelt werden. In den restlichen Fällen müssten die Richter jeweils nach einer Interessen- und Gefahrenabwägung entscheiden, ob verhandelt wird oder nicht.

Ferner sollen im Eingangsbereich der Gerichte und Staatsanwaltschaften je nach Verfügbarkeit Schutzmasken ausgegeben werden. Im Gerichtsgebäude gilt die Einhaltung des Mindestabstands. Um dies gewährleisten zu können, wird die Anzahl der im Gebäude gleichzeitig anwesenden Personen begrenzt.

ribbon Zusammenfassung
  • Gerichtsverhandlungen wird es nur in dringenden Fällen geben, im Hintergrund soll aber "intensiv aufgearbeitet werden", erklärte Justizministerin Alma Zadic (Grüne) anlässlich der Herausgabe eines Erlasses zum Gerichtsbetrieb.
  • Ab Dienstag wird die Situation in sämtlichen Dienststellen evaluiert.
  • Ferner sollen im Eingangsbereich der Gerichte und Staatsanwaltschaften je nach Verfügbarkeit Schutzmasken ausgegeben werden.

Mehr aus Politik