Österreich im Lockdown: Die Maßnahmen im Überblick

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Österreich geht am kommenden Dienstag in einen erneuten Lockdown. Bundeskanzler Sebastian Kurz hat am Samstag die Maßnahmen verkündet. Diese beinhalten Ausgangsbeschränkungen ab 20 Uhr und einen kompletten Shutdown des öffentlichen Lebens

Die Bundesregierung reagiert auf die rapide steigenden Neuinfektionszahlen - 5.349 Neuinfektionen wurden am Samstag reagiert. Das "virologische Quartett" um Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP), Vizekanzler Werner Kogler, Gesundheitsminister Rudolf Anschober (beide Grüne) und Innenminister Karl Nehammer (ÖVP) sowie Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) präsentierten deutliche Verschärfungen um die Corona-Pandemie in Österreich unter Kontrolle zu bringen.

Zweiter Corona-Lockdown: Alle Maßnahmen im Überblick

Das öffentliche Leben wird von kommenden Dienstag bis 30. November stark eingeschränkt. Die Maßnahmen im Detail:

  • Ausgangsbeschränkungen: Das Verlassen des eigenen privaten Wohnbereichs ist zwischen 20 und 6 Uhr untersagt. Es gelten - wie schon im ersten Lockdown im Frühjahr - fünf Ausnahmen: Berufliche ZweckeDeckung notwendiger Grundbedürfnisse des täglichen Lebens, Betreuung und Pflege Hilfsbedürftiger und familiäre Rechte und PflichtenAbwehr von Gefahr für Leib, Leben und Eigentum sowie Körperliche und psychische Erholung. Die Ausgangsbeschränkungen gelten vorerst bis 12. November.
  • Ein Meter Abstand im öffentlichen Raum: An öffentlichen Orten ist zu allen Personen, die nicht im eigenen Haushalt leben, ein Meter Abstand zu halten.
  • Maskenpflicht in geschlossenen Räumen: Bei Treffen in geschlossenen Räumen ist ein Meter Abstand zu halten und ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
  • Gastronomie und Hotels schließen: Gastronomiebetriebe sowie Kneipen, Bars, Nachtlokale und Hotels werden geschlossen. Die Abholung von Speisen ist im Zeitraum von 06:00-20:00 Uhr möglich. Erlaubt bleiben Lieferservices. Geschäftsreisende dürfen in Hotels nächtigen.
  • Kultur-Shutdown: Veranstaltungen jeglicher Art sind untersagt - darunter fallen etwa Kultur- und, Sportveranstaltungen, Hochzeitsfeiern, Geburtstagsfeiern und Weihnachtsmärkte. Ausnahmen gelten für Proben und künstlerische Darbietungen ohne Publikum, die zu beruflichen Zwecken erfolgen. Es bleibt erlaubt, am Standesamt zu heiraten.
  • Veranstaltungen im privaten Bereich: Das Veranstaltungsverbot gilt teilweise auch für den privaten Bereich, explizit für Orte, "die nicht der Stillung eines unmittelbaren Wohnbedürfnisses dienen, wie insbesondere Garagen, Gärten, Schuppen oder Scheunen".
  • Sport-Pause: Alle Kontaktsportarten sind untersagt. Sportstätten sind für Hobbysportler geschlossen. Spitzensportler und ihre Trainer dürfen Sportstätten betreten, trainieren und an internationalen Wettbewerben teilnehmen.
  • Freizeitbetriebe schließen: Das Betreten von Freizeiteinrichtungen wie Fitnessstudios, Hallenbäder, Museen, Kinos oder Tierparks ist untersagt.
  • Schulen bleiben geöffnet: Kindergärten und Unterstufen bleiben geöffnet. Für 10 bis 14-jährige Schüler wird die Mund-Nasen-Schutz-Pflicht ausgeweitet. Die Oberstufe wird im Distance-Learning betriebe, ebenso der Unterricht an Universitäten.
  • Home-Office-Empfehlung: Wo es überall möglich ist, wird Homeoffice empfohlen. Am Arbeitsplatz muss zwischen Personen ein Meter Abstand gehalten werden, sofern es keine anderen Schutzmaßnahmen (Plexiglaswände etc.) gibt. Ist das Abstandhalten nicht möglich, und gibt es keine anderen Schutzmaßnahmen (Trennwände, Plexiglas, feste Teams etc.) so ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutz notwendig.
  • Wöchentliche Tests in Gesundheitseinrichtungen: Mitarbeiter von Pflegeheimen und  Krankenhäusern müssen wöchentlich getestet werden. Die Betreiber haben zudem ein COVID-19-Präventionskonzept zur Minimierung des Infektionsrisikos zu erstellen. Neu aufgenommene Bewohner müssen ein negatives Ergebnis eines Corona-Tests vorweisen.
  • Alten- und Pflegeheime: Jeder Bewohner von Alten und Pflegeheimen darf pro zwei Tage einen Besucher empfangen. Im Zeitraum von 3. November bis 17. November dürfen das nur zwei verschiedene Personen sein. Besucher müssen ein negatives Ergebnis eines Corona-Tests vorweisen. Wenn das nicht möglich ist, muss während des gesamten Aufenthalts eine CPA oder höherwertige Maske getragen werden.
  • Taxis und Fahrgemeinschaften: Das bilden von Fahrgemeinschaften und das Benützen von Taxis ist nur zulässig, wenn pro Sitzreihe (inkl. Lenker) nur zwei Personen sitzen. Außerdem ist ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Ausnahmen gibt es für Transporte von Kindergartenkindern oder für Transporte von Menschen mit Behinderungen, wenn dies aufgrund der Anzahl der Fahrgäste sowie beim Ein- und Austeigen erforderlich ist. Die Nutzung von Seilbahnen, Gondeln und andere Aufstiegshilfen ist für Freizeitzwecke untersagt.
  • Öffis: Öffentliche Verkehrsmittel können benützt werden. In den Verkehrsmitteln und auf U-Bahn-Stationen, Bushaltestellen, Flughäfen etc. ist ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen und ein Meter Abstand zu halten.
  • Gottesdienste und Begräbnisse: Die Religionsausübung ist erlaubt. Religionsgemeinschaften müssen eigene Regeln zur Minimierung des Infektionsrisikos treffen. In Innenräumen gilt eine Mund-Nasen-Schutz-Pflicht. Begräbnisse können mit höchstens 50 Personen, Mindestabstandsregel und Mund-Nasen-Schutz durchgeführt werden.
ribbon Zusammenfassung
  • Österreich geht am kommenden Dienstag in einen erneuten Lockdown. Bundeskanzler Sebastian Kurz hat am Samstag die Maßnahmen verkündet.
  • Es gelten ab Dienstag bis 30. November nächtliche Ausgangsbeschränkungen von 20 bis 6 Uhr.
  • Bei Treffen in geschlossenen Räumen ist ein Meter Abstand zu halten und ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
  • Gastronomie, Hotels, Kultur, Freizeit und Sporteinrichtungen werden geschlossen. Die Abholung von Speisen ist im Zeitraum von 06:00-20:00 Uhr möglich. Erlaubt bleiben Lieferservices.
  • Schulen bleiben offen - Oberstufen und Unis stellen auf Distance-Learning um. Wo es überall möglich ist, wird Homeoffice empfohlen
  • Mitarbeiter von Pflegeheimen und  Krankenhäusern müssen wöchentlich getestet werden.

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