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Österreich beim Einfrieren von Oligarchenvermögen besonders aktiv

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In der EU wurden seit Verhängung der ersten Sanktionen gegen russische Oligarchen am 28. Februar bereits 17,5 Milliarden Euro an Vermögenswerten eingefroren. Dazu zählen neben Bankkonten auch Jachten und Villen.

Das sagte ein Sprecher der EU-Kommission am Donnerstag im Ö1-Morgenjournal. Sieben EU-Staaten haben besonders viel Vermögen eingefroren, darunter Österreich. Das liege nicht nur am Umfang der Vermögensbestände, sondern auch am Engagement der jeweiligen Staaten.

1.350 auf EU-Sanktionslisten

1.350 Personen und Organisationen aus dem Kreml-Umfeld stehen auf den EU-Sanktionslisten. Die EU-Mitgliedsländer wurden aufgefordert, deren Vermögenswerte wie Konten und Immobilien aufzuspüren und einzufrieren. Deutschland, Belgien, Frankreich, Luxemburg, Irland, Italien und Österreich waren dabei besonders aktiv. Ungarn hingegen habe erst einige Tausend Euro an russischem Vermögen eingefroren, wie der ORF aus Brüsseler Diplomatenkreisen zitiert. Die Kommission will diese Zahlen weder dementieren noch bestätigen.

Geld bei EU-Banken gesperrt

"Einfrieren" bedeutet, dass alle Konten der betroffenen Personen und Organisationen bei EU-Banken gesperrt werden. Selbiges gilt für andere Vermögenswerte. Sie verbleiben zwar im Besitz des Eigentümers - dieser kann aber nicht mehr darüber verfügen, solange die Sanktionen aufrecht sind. Wöchentlich werden von den EU-Ländern die aktuellen Zahlen der beschlagnahmten Vermögenswerte nach Brüssel geschickt.

Beschlagnahmung setzt Straftat voraus

Um das Vermögen anderen Zwecken, etwa dem Wiederaufbau in der Ukraine, zukommen zu lassen, müsste jedoch erst eine entsprechende Rechtsgrundlage geschaffen werden. Die EU-Staaten haben die Kommission dazu aufgefordert, Details auszuarbeiten. Voraussetzung für eine Beschlagnahmung ist in den meisten EU-Ländern die Verurteilung wegen einer Straftat. Daher habe die EU-Kommission vorgeschlagen, das Umgehen von EU-Sanktionen als Straftatbestand aufzunehmen.

"Wenn es den Straftatbestand der Sanktionsumgehung gibt, kann man, sobald jemand versucht, Vermögenswerte zu verschieben und den Sanktionen auszuweichen - oder einem Familienmitglied seine Firma zu übertragen - dann kann man nicht nur mit dem Strafrecht antworten, sondern auch diese Vermögenswerte beschlagnahmen", so Kommissionssprecher Christian Wigand im Ö1-Morgenjournal.

ribbon Zusammenfassung
  • In der EU wurden seit Verhängung der ersten Sanktionen gegen russische Oligarchen am 28. Februar bereits 17,5 Milliarden Euro an Vermögenswerten eingefroren.
  • Dazu zählen neben Bankkonten auch Jachten und Villen.
  • Deutschland, Belgien, Frankreich, Luxemburg, Irland, Italien und Österreich waren dabei besonders aktiv.
  • "Einfrieren" bedeutet, dass alle Konten der betroffenen Personen und Organisationen bei EU-Banken gesperrt werden.

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