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Gericht untersagt Liveticker im Wöginger-Prozess

Heute, 08:16 · Lesedauer 2 min

Im Prozess gegen ÖVP-Klubobmann August Wöginger und zwei Finanzbeamte hat das Gericht am Dienstag den Medien das Live-Tickern untersagt. Einem entsprechenden Antrag der Verteidigung wurde stattgegeben Es sei nicht ausgeschlossen, dass Zeugen beeinflusst werden könnten, so die sinngemäße Begründung.

Der Prozess wegen mutmaßlichen Amtsmissbrauchs geht diese Woche in die letzte Runde vor dem Urteil. Für Dienstag und Freitag ist knapp ein Dutzend Personen geladen. Diese sollen vor allem zum "Flurfunk" in der Finanzverwaltung Auskunft geben - also, ob die Leitung des Finanzamts Braunau bereits vor dem Hearing feststand - und zur Frage, ob auf die Zusammensetzung der Hearingkommission politisch Einfluss genommen wurde.

Es geht in dem Prozess um den Vorwurf, einem ÖVP-Bürgermeister den Vorstandsposten im Finanzamt Braunau zugeschanzt zu haben. Wöginger wird vorgeworfen, mithilfe des damaligen Generalsekretärs im Finanzministerium, Thomas Schmid, Einfluss auf den Besetzungsprozess genommen zu haben. Die beiden Mitangeklagten saßen in der Hearingkommission und sollen dort den Kommunalpolitiker "gepusht" haben. Alle drei bestreiten die Vorwürfe.

Laut Plan des Gerichts sollte das Beweisverfahren Ende der Woche beendet sein und am 21. April nach den Schlussplädoyers ein Urteil gesprochen werden. Ob dieser Fahrplan hält, wird sich zeigen. Denn die Verteidigung hat noch weitere Zeugen beantragt und stellt immer wieder Anträge, über die dann beraten werden muss. Zudem sind die Befragungen der Zeugen zeitintensiv. Die Richterin hat daher die Termine am Dienstag und am Freitag verlängert, verhandelt wird bis 20 Uhr. Als möglicher Ersatztermin für die Urteilsverkündung ist der 24. April vorgesehen.

Zusammenfassung
  • Das Gericht untersagte im Prozess gegen ÖVP-Klubobmann August Wöginger und zwei Finanzbeamte das Live-Tickern, um eine mögliche Beeinflussung von Zeugen zu verhindern.
  • Wöginger und zwei Mitangeklagte stehen wegen mutmaßlichen Amtsmissbrauchs vor Gericht, da sie laut Anklage einem ÖVP-Bürgermeister den Vorstandsposten im Finanzamt Braunau verschafft haben sollen; alle drei bestreiten die Vorwürfe.
  • Das Beweisverfahren soll laut Plan Ende der Woche mit Befragungen von rund einem Dutzend Zeugen abgeschlossen werden, das Urteil ist für den 21. April vorgesehen, könnte sich aber durch weitere Anträge der Verteidigung auf den 24. April verschieben.