APA/HELMUT FOHRINGER

Nichtraucherschutz im Bundesdienst wird verschärft

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Im öffentlichen Dienst wird ein allgemeines Rauchverbot in Arbeitsstätten in Gebäuden festgelegt. Damit wird der Nichtraucherschutz im Bundesdienst an die Bestimmungen in der Privatwirtschaft angepasst. Das sieht eine Dienstrechts-Novelle vor, die der für die Beamten zuständige Vizekanzler Werner Kogler (Grüne) in Begutachtung geschickt hat.

Im öffentlichen Dienst wird ein allgemeines Rauchverbot in Arbeitsstätten in Gebäuden festgelegt. Damit wird der Nichtraucherschutz im Bundesdienst an die Bestimmungen in der Privatwirtschaft angepasst. Das sieht eine Dienstrechts-Novelle vor, die der für die Beamten zuständige Vizekanzler Werner Kogler (Grüne) in Begutachtung geschickt hat.

Von dem Rauchverbot sollen auch Wasserpfeifen, elektronische Zigaretten und deren Liquids sowie pflanzliche Raucherzeugnisse umfasst sein. Räume für rauchende Bedienstete dürfen eingerichtet werden. Allerdings dürfen Arbeitsräume sowie Aufenthalts-, Bereitschafts-, Sanitäts- und Umkleideräume nicht als Räume für rauchende Bedienstete vorgesehen werden.

Der bestehende Nichtraucherschutz im Bundesdienst wird mit dem nun geplanten generellen Rauchverbot in Arbeitsstätten in Gebäuden weiter verschärft. Derzeit ist nur das Rauchen am Arbeitsplatz verboten, wenn aus dienstlichen Gründen Raucher und Nichtraucher gemeinsam in einem Raum arbeiten müssen.

ribbon Zusammenfassung
  • Im öffentlichen Dienst wird ein allgemeines Rauchverbot in Arbeitsstätten in Gebäuden festgelegt.
  • Damit wird der Nichtraucherschutz im Bundesdienst an die Bestimmungen in der Privatwirtschaft angepasst.
  • Allerdings dürfen Arbeitsräume sowie Aufenthalts-, Bereitschafts-, Sanitäts- und Umkleideräume nicht als Räume für rauchende Bedienstete vorgesehen werden.