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Neue Regeln für Weiterbildung an Hochschulen

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Weiterbildung ist in Österreich ein wachsender Markt, zumindest an den Hochschulen soll dieser nun stärker in geordnete Bahnen gelenkt werden. Das sieht ein Gesetzespaket vor, das heute, Mittwoch, im Ministerrat beschlossen wurde. Statt über 60 verschiedene akademische Grade sind künftig nur noch neun geplant, die neuen Weiterbildungsbachelor und -Masterstudien sollen außerdem mit ordentlichen Studien kombinierbar sein und das Hochschulsystem so durchlässiger werden.

Die Regeln bei Zulassung und Anerkennung (außer)beruflicher Qualifikationen sind künftig für jene, die eine hochschulische Weiterbildung machen wollen, an allen Hochschultypen gleich. Die neuen Weiterbildungsbachelors (180 ECTS, entspricht drei Jahren Vollzeitstudium) bzw. -Masterstudien (mit Ausnahmen 120 ECTS) sollen außerdem den ordentlichen Bachelor- und Masterstudien gleichgestellt sein und so "wie in einem Baukastensystem" (ÖVP-Bildungsminister Heinz Faßmann) die meist kostenpflichtigen Weiterbildungsangebote mit den (grundsätzlichen kostenlosen) ordentlichen Studien kombinierbar sein. Nach einem Weiterbildungsbachelor soll man also etwa direkt ein ordentliches Masterstudium inskribieren können. Gleichzeitig sollen die diversen Weiterbildungsangebote Teil der Qualitätssicherungssysteme der Hochschulen werden.

Durch die Vereinheitlichung sollen künftig außerdem sowohl die Konsumenten - derzeit sind 30.000 Personen für eine hochschulische Weiterbildung eingeschrieben - als auch Abnehmer wie Unternehmen und Institutionen besser erkennen, was für eine Weiterbildung jemand gemacht hat und die Sicherheit haben, dass diese auch allgemein anerkannt ist.

Die Bezeichnung der neuen Abschlüsse wurde nach breiter Kritik in der Begutachtungsphase - insgesamt sind 110 Stellungnahmen eingegangen - noch einmal überarbeitet. Laut den Erläuterungen vorgesehen sind nun die Titel Bachelor bzw. Master of Arts (Continuing Education), Bachelor bzw. Master of Science (Continuing Education), für die man vor Zulassung neben der Hochschulreife auch Vorqualifikationen wie Berufserfahrung nachweisen muss, sowie der Master of Business Administration, der Executive Master of Administration und der Master of Laws. Dazu kommen als sehr stark berufsorientierte Weiterbildungslehrgänge der Bachelor Professional und der Master Professional, bei denen eine einschlägige berufliche Qualifikation oder mehrjährige einschlägige Berufserfahrung als Zugangsberechtigung ausreicht.

Die Hochschulen sollen zudem künftig bei ihren Weiterbildungsangeboten stärker als bisher Kooperationen eingehen können. Bisher durften sie nur zur wirtschaftlichen und organisatorischen Unterstützung mit außerhochschulischen Rechtsträgern zusammenarbeiten. Künftig dürfen die Hochschulen beim Bachelor bzw. Master Professional auch auf inhaltlicher Ebene kooperieren, "um zielgruppenspezifische Angebote etablieren zu können" - allerdings nur mit außerhochschulischen Bildungseinrichtungen (etwa dem Wifi oder dem bfi), wie in den Erläuterungen mit Blick auf die harsche Kritik im Begutachtungsverfahren klargestellt wird. Die inhaltliche Hauptverantwortung soll dabei weiter bei der Hochschule liegen. In den Erläuterungen zum ursprünglichen Gesetzesentwurf war noch allgemeiner von "Kooperationen mit außeruniversitären Rechtsträgern auf inhaltlicher Ebene" die Rede gewesen, von manchen wurde deshalb Einflussnahme von Unternehmen auf Studienpläne befürchtet.

Kaum noch für Aufregung hat unterdessen die ebenfalls in dem Gesetzespaket verankerte Verlängerung der lange Zeit hoch umstrittenen Zugangsbeschränkungen in Massenfächern sowie der Studieneingangs- und Orientierungsphase an den Unis gesorgt. Ursprünglich sollten beide Regelungen mit Ende 2021 auslaufen, nun werden sie bis Ende 2027 verlängert. Immerhin hätten sie zu einer Intensivierung der Studienleistung geführt, so die Begründung. Allerdings werden die Unis erneut dazu verpflichtet, die Auswirkungen der beiden Maßnahmen zu evaluieren. Im Fach Pharmazie wird unterdessen trotz Kritik die Mindestanzahl der über alle Unis zu vergebenden Anfängerplätze reduziert, von 1.370 auf 1.150.

Nachdem an den zugangsbeschränkten Medizin-Unis die Zahl der Studentinnen und Studenten aus Nicht-Akademikerfamilien immer weiter zurückgeht, müssen diese nun verpflichtend kostenlose Angebote zur Vorbereitung auf das Aufnahmeverfahren machen (etwa Vorbereitungskurse).

Mit Blick auf den bereits bestehenden bzw. zu erwartenden Personalmangel in den Kindergärten bzw. in der Sekundarstufe (v.a. Mittelschule, AHS, Berufsbildende mittlere und höhere Schulen/BMHS) werden außerdem neue Quereinsteiger-Angebote an den Pädagogischen Hochschulen (PH) eingerichtet. Wer im Kindergarten arbeiten möchte und bereits ein facheinschlägiges Bachelorstudium absolviert hat, soll innerhalb eines Jahres die Qualifikation zur gruppenführenden Pädagogin erhalten können. An den Schulen wird schon jetzt teilweise von Quereinsteigern ohne Lehrerausbildung unterrichtet, diese bekommen allerdings nur Sonderverträge mit einem niedrigeren Gehalt. Die neue Quereinsteiger-Ausbildung für jene, die ein einschlägiges Bachelorstudium abgeschlossen haben und aktuell an einer Schule angestellt sind, soll je nach Vorbildung zwischen 60 und 90 ECTS umfassen. Die Unis sollen nach ihrer harschen Kritik in der Begutachtungsphase die Ausbildung zwar nicht gemeinsam mit den PHs anbieten, aber zumindest in die Erstellung der Studienpläne eingebunden werden. Auch für Religionspädagogen soll ein Quereinsteiger-Angebot geschaffen werden.

ribbon Zusammenfassung
  • Weiterbildung ist in Österreich ein wachsender Markt, zumindest an den Hochschulen soll dieser nun stärker in geordnete Bahnen gelenkt werden.
  • Statt über 60 verschiedene akademische Grade sind künftig nur noch neun geplant, die neuen Weiterbildungsbachelor und -Masterstudien sollen außerdem mit ordentlichen Studien kombinierbar sein und das Hochschulsystem so durchlässiger werden.

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