APA/APA (dpa)/Tom Weller

Neue Ausnahmebestimmungen für Einreise nach Österreich

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In Österreich gelten neue Ausnahmebestimmungen für die Einreise. Bei besonderen familiären Gründen und für Besuch des Lebenspartners reicht nun eine "Eigenerklärung" statt wie bisher ein ärztliches Attest.

Wien (APA) - In Österreich gelten neue Ausnahmebestimmungen für die Einreise. So lassen sich seit wenigen Tagen besondere familiäre Gründe - etwa Besuche von Familienangehörigen bei Krankheit oder eigener Kinder im Rahmen von Obsorgepflichten -, der Besuch des Lebenspartners oder zwingende Gründe der Tierversorgung anführen, um mit einer "Eigenerklärung" statt wie bisher nur mit einem ärztlichen Attest nach Österreich einreisen zu können. Das Gesundheitsministerium hat das der APA auf Anfrage bestätigt.

Wie Vorarlberg Online "vol.at" am Wochenende berichtet hat, können Familienmitglieder und ausländische Personen bei Nachweis besonders berücksichtigungswürdiger Gründe im familiären Kreis mittlerweile leichter die Grenze passieren. Gleiches gilt für Personen, die ein Tier in einem Stall außerhalb von Österreich eingestellt haben. Anstatt eines ärztlichen Zeugnisses über die negative Coronavirus-Testung kann nunmehr eine Eigenerklärung an der Grenze vorgewiesen werden.

Der "praktikablen Lösung" waren intensive Verhandlungen mit dem Bund vorausgegangen, teilten der Vorarlberger Landeshauptmann Markus Wallner (ÖVP) und Vorarlbergs Sicherheitslandesrat Christian Gantner (ÖVP) in einer Presseaussendung mit. "Wir sind froh um die Neuregelung im Sinne der Familien und des Tierwohls", so Wallner.

Die Ausnahmebestimmungen gelten, wie das Gesundheitsministerium gegenüber der APA erklärte, für Einreisen an allen österreichischen Außengrenzen gleichermaßen. So wurde in einer Verordnung des Gesundheitsministeriums (ausgegeben am 9. April) "über Maßnahmen bei der Einreise aus Nachbarstaaten" die Wortfolge "unter besonders berücksichtigungswürdigen Gründen im familiären Kreis oder zwingenden Gründen der Tierversorgung im Einzelfall, welche bei der Kontrolle glaubhaft zu machen sind" eingefügt.

Als besondere familiäre Gründe sind beispielsweise Besuche von Familienangehörigen bei Krankheit oder eigener Kinder im Rahmen von Obsorgeverpflichtungen oder gesetzlichen Besuchsrechten definiert. Auch zwingende Gründe der Tierversorgung lassen sich ab sofort anführen, um die Grenze leichter passieren zu können. Hier bedarf es ebenso einer Eigenerklärung. Für Pferdebesitzer bzw. -halter, die ihr Tier bzw. ihre Tiere in einem Stall außerhalb von Vorarlberg eingestellt haben, bedeutet diese Neuregelung eine wichtige Vereinfachung für den Grenzübertritt. Diese neuen Vorgaben seien bereits den Mitarbeitern an den Grenzübergängen übermittelt worden.

Auch wenn der Lebenspartner in der Schweiz, Liechtenstein oder in Deutschland lebt, darf er für einen Besuch nach Österreich einreisen, wie das Gesundheitsministerium auf APA-Anfrage den "vol.at"-Bericht bestätigt.

Aus dem Gesundheitsministerium heißt es, dass das Sehen des Lebenspartners zur Deckung der "notwendigen Grundbedürfnisse" zähle. In Österreich fällt der Besuch des Lebenspartners also unter einen "besonders berücksichtigungswürdigen Grund im familiären Kreis". Das heißt, dass Lebenspartner nach österreichischem Recht nach Österreich einreisen dürfen. Allerdings muss die Lebenspartnerschaft bei der Grenzkontrolle glaubhaft gemacht werden, etwa durch die Wohnsitzbestätigung beim Partner in Österreich.

Darüber hinaus ist laut dem Bericht zu beachten, dass Lebenspartner aus der Schweiz und Liechtenstein nach dortigem Recht nicht ausreisen dürfen. Es seien in diesem Zusammenhang Fälle bekannt, wonach von Schweizer Seite deshalb ein Strafgeld von 100 Schweizer Franken bei der Wiedereinreise eingehoben wurde. Weiters dürfe nach den deutschen Bestimmungen der Besuch nicht länger als 48 Stunden dauern, ansonsten müsse man bei der Heimreise nach Deutschland in Quarantäne.

Aus österreichischer Sicht wäre es auch als in Österreich Wohnhafter möglich, den Lebenspartner in der Schweiz, Liechtenstein oder Deutschland zu besuchen, jedoch ist dies derzeit faktisch für die Länder Deutschland, Schweiz und Liechtenstein nicht möglich. Denn der Besuch eines Lebenspartners fällt in den Nachbarstaaten nicht unter jene Ausnahmen, aufgrund derer man einreisen darf. Dies gilt nach wie vor nur für besonders berücksichtigungswürdige Umstände bzw. für "Situationen äußerster Notwendigkeit". Einreisen für Privatzwecke fallen da nicht darunter.

Unterschiedliche Einreisebestimmungen an den Grenzübergängen hatten am Osterwochenende für Verwirrung gesorgt. "Fakt ist, dass die Behörden im Drei-Länder-Eck die Bestimmungen unterschiedlich vollziehen", so Gantner in "vol.at". Vorarlberg sei hier das einzige Land, das eine Einreise von Lebenspartnern unter Auflagen gestattet.

Gantner empfiehlt, sich vor einer Ein- bzw. Ausreise über die jeweils aktuell geltenden Bestimmungen der Nachbarstaaten Schweiz, Liechtenstein und Deutschland zu informieren. Derzeit liefen Gespräche mit allen beteiligten Stellen in den Nachbarländern, um eine Lösung für diese schwierige zwischenmenschliche Situation zu finden.

ribbon Zusammenfassung
  • Bei besonderen familiären Gründen und für Besuch des Lebenspartners reicht nun eine "Eigenerklärung" statt wie bisher ein ärztliches Attest.
  • Die Ausnahmebestimmungen gelten, wie das Gesundheitsministerium gegenüber der APA erklärte, für Einreisen an allen österreichischen Außengrenzen gleichermaßen.
  • Diese neuen Vorgaben seien bereits den Mitarbeitern an den Grenzübergängen übermittelt worden.
  • Einreisen für Privatzwecke fallen da nicht darunter.

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