Moskau kritisiert UNO-Entscheidung zu Iran-Sanktionen
Der UNO-Sicherheitsrat hatte am Freitag den Weg für eine Wiedereinführung von Sanktionen gegen den Iran wegen seines Atomprogramms auf Druck der sogenannten E3-Staaten Deutschland, Frankreich und England freigemacht. Eine von China und Russland unterstützte Resolution, in der eine weitere Aussetzung der Sanktionen gefordert wurde, erhielt nicht die erforderliche Mehrheit im höchsten UNO-Gremium. Dem Iran bleiben damit nun nur noch wenige Tage, um in Verhandlungen mit den Europäern die Wiedereinführung der Sanktionen doch noch abzuwenden.
Die E3-Staaten hatten im vergangenen Monat den sogenannten Snapback-Mechanismus ausgelöst, der eine Wiedereinsetzung der nach dem Atomabkommen mit dem Iran von 2015 schrittweise abgebauten UNO-Sanktionen binnen 30 Tagen vorsieht.
Zur Begründung erklärten die E3, Teheran halte sich nicht an seine Verpflichtungen aus dem Abkommen zur Begrenzung seines Atomprogramms. Die drei europäischen Länder führen derzeit weitere Verhandlungen mit dem Iran. In den Gesprächen gab es bisher nach ihren Angaben aber keine Fortschritte. Sollte es zu keiner Einigung kommen, müssten die Sanktionen während der Generaldebatte der UNO-Vollversammlung wieder eingesetzt werden.
Im August hatte Russland für den Fall der Wiedereinführung von Sanktionen gegen den Iran, einem wichtigen Verbündeten des Landes, mit "irreparablen Konsequenzen" gedroht. Moskau und Teheran haben ihre politischen, militärischen und wirtschaftlichen Beziehungen innerhalb der vergangenen zehn Jahre gestärkt. Seit Beginn der russischen Offensive gegen die Ukraine im Februar 2022 sind die beiden Staaten noch enger zusammengewachsen.
Zusammenfassung
- Die E3-Staaten Deutschland, Frankreich und England hatten im vergangenen Monat den Snapback-Mechanismus ausgelöst, der eine Wiedereinsetzung der nach dem Atomabkommen von 2015 abgebauten UNO-Sanktionen binnen 30 Tagen vorsieht.
- Sollte es in den nächsten Tagen keine Einigung zwischen dem Iran und den Europäern geben, treten die Sanktionen während der Generaldebatte der UNO-Vollversammlung wieder in Kraft.