Moschee-Attentäter in Neuseeland verzichtet auf Anwälte

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Der Moschee-Attentäter von Christchurch verzichtet bei der bevorstehenden Urteilsverkündung auf Anwälte. Wie am Montag bekannt wurde, wolle der Mann von seinem Recht Gebrauch machen und sich selbst vertreten, gab Richter Cameron Mander bekannt. Das Urteil soll am 24. August verkündet werden.

Der Moschee-Attentäter von Christchurch verzichtet bei der bevorstehenden Urteilsverkündung auf Anwälte. Wie am Montag bekannt wurde, wolle der Mann von seinem Recht Gebrauch machen und sich selbst vertreten, gab Richter Cameron Mander bekannt. Das Urteil soll am 24. August verkündet werden.

Der angeklagte Rechtsextremist hatte sich im März in einer Videoschaltung überraschend schuldig bekannt. Dem Australier werden 51 Morde, 40 versuchte Morde sowie Terrorismus zur Last gelegt. Ihm droht lebenslange Haft. Ein Anwalt werde für den Fall bereitstehen, dass sich der Angeklagte später doch noch entscheiden werde, sich rechtlich vertreten zu lassen, hieß es.

Das Attentat vom 15. März 2019 war das schwerste Gewaltverbrechen in der jüngeren Geschichte des Pazifikstaates. Der Täter hatte damals in zwei Moscheen in Christchurch auf muslimische Gläubige geschossen. Die Attacke übertrug er per Helmkamera live im Internet. Vor dem Blutbad hatte er eine Kampfschrift mit rassistischen Parolen ins Netz gestellt.

ribbon Zusammenfassung
  • Wie am Montag bekannt wurde, wolle der Mann von seinem Recht Gebrauch machen und sich selbst vertreten, gab Richter Cameron Mander bekannt.
  • Der angeklagte Rechtsextremist hatte sich im März in einer Videoschaltung überraschend schuldig bekannt.
  • Dem Australier werden 51 Morde, 40 versuchte Morde sowie Terrorismus zur Last gelegt.
  • Der Täter hatte damals in zwei Moscheen in Christchurch auf muslimische Gläubige geschossen.

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